Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Mit der Erarbeitung der Benutzerordnung für das Archiv der Stadt Forst (Lausitz) ist eine Neuregelung im Punkt II - Gebühren im Bereich Haupt- und Personalamt - der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) erforderlich.
Ebenfalls wurden im Punkt V - Gebühren im Bereich Bauwesen - Ergänzungen als Punkte 5.16 und 5.17 aufgenommen. Grund dafür sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Die Punkte 5.11 und 5.14 wurden korrigiert. Der Punkt 5.12. wurde ersatzlos gestrichen, da gesetzlich festgelegt ist, dass für negative Bescheide (Versagung) 50 v. H. des positiven Bescheides gewertet werden.
Anlage:
1. Änderungssatzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)
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