Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) nimmt die Information zum Plan – Ist - Vergleich per 31. Juli 2004 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” zu Kenntnis. Erläuterung zum Plan- Ist- Vergleich per 31.07.2004 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
VorbemerkungAusgehend vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2003 ist vierteljährlich nach Quartalsende ein Plan–Ist–Vergleich zum Wirtschaftsplan den Entscheidungsgremien der Stadt vorzulegen.
Da für das erste Quartal zum Zeitpunkt der Ausschussberatungen zur Stadtverordnetenversammlung im Juni noch keine aussagefähig Daten vorlagen, war die Erstellung eines Plan-Ist-Vergleiches zu diesem Zeitpunkt noch nicht sinnvoll.
Nunmehr liegt die Betriebsabrechnung per 31.07.2004 vor, aus der sich ersten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Entwicklung bis zum Jahresende ergeben.
Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich per 31.07.2004Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren sind unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schmutzwassermenge und des ab 01.07.2004 geänderten Gebührensatzes berechnet worden.
Aus der Berechnung ergibt sich ein geringeres anteiliges Gebührenaufkommen, wie im Plan vorgesehen. Die Ursache hierfür ist das als weiterhin rückläufig eingeschätzte Schmutzwasseraufkommen.
Die voraussichtliche Schmutzwassermenge kann im Laufe des Jahres nur durch eine Hochrechnung ermittelt werden, da die Kunden in den Monaten von Februar bis Dezember jeweils einen pauschalen Abschlag zahlen und erst im Monat Januar des Folgejahres mit der Jahresrechnung das tatsächliche Schmutzwasser- und Gebührenaufkommen ermittelt wird.
Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Schmutzwasseraufkommens kann nur von den Erfahrungswerten der Vorjahre und von der laufenden Wasserabgabe des Wasserwerkes ausgegangen werden. Diese ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen.
Aus der Anlage 2 ist ersichtlich, dass im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 2003 77 % der vom Wasserwerk abgegebenen Wassermenge als Trinkwasser gegenüber den Kunden abgerechnet wird. Wiederum 73 % der Trinkwassermenge trägt zum Schmutzwasseraufkommen bei.
Ermittelt man aus der Wasserabgabe per 31.07.2004 unter Ansatz der durchschnittlichen Prozentzahlen das anteilige Schmutzwasseraufkommen bzw. die Schmutzwassermenge zum Jahresende, so zeichnet sich ein weiterer Rückgang ab.
Bei den Erlösen für die Niederschlagswasserbeseitigung handelt es sich um den unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung zum 01.07.2004 ermittelten anteilige Soll-Betrag. Da die Gebühreneinnahmen nur vierteljährlich zu den Steuerterminen erfolgen, musste zeitanteilig per 31.07.2004 eine entsprechende Abgrenzung vorgenommen werden.
Die Erlöse aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen beinhalten die Abschlagsberechnungen aus der dezentralen Entsorgung, Einnahmen aus der Entsorgung von Deponiewasser sowie Erlöse aus sonstigen Dienstleistungen
Per 31.07.2004 werden gegenüber dem anteiligen Plan erhöhte Erlöse ausgewiesen. Dies liegt jedoch darin begründet, dass der Planansatz für das Jahr 2004 zu niedrig eingeschätzt worden ist.
Aus der Nachkalkulation zur dezentralen Entsorgung ergeben sich aus dem erhöhten Kostenvolumen notwendige Einnahmen von 186 T€. Weiterhin sind im Wirtschaftsplan 2004 sonstige Erlöse aus Verstopfung und Deponieentsorgung von 25 T€ eingestellt worden, so dass der Planansatz für das Jahr 2004 insgesamt 211 T€ betragen würde.
Unter Berücksichtigung des geänderten Planansatzes ergibt sich eine anteilige Planerfüllung von 73 %.
Die Auflösung der Beiträge wurde ausgehend vom Bestand per 31.12.2003 und der zu erwartenden Beiträge gemäß Wirtschaftsplan in die Ergebnisrechnung eingestellt, da die Berechnung der tatsächlichen Auflösung erst zum Jahresende erfolgt. Dies gilt auch für die Auflösung der Sonderposten (Fördermittel).
Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd entspricht ebenfalls der anteilige Abrechnung laut Plan, da der Erstattungsbetrag am Ende des Wirtschaftsjahres nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt wird.
Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstigen Verbrauchsmaterialien. Der zum Jahresende 2003 in der Bilanz ausgewiesene Materialbestand ist ebenfalls im Aufwand des Jahres 2004 berücksichtigt worden. Hier handelt es sich um Chemiekalien, die zum Jahresende 2003 für die Verwendung in 2004 angeliefert worden sind.
In den bezogenen Leistungen sind u.a. Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung, für Räum- und Rechengut, für Kanalreinigung, Instandhaltung und Inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten für die Kläranlage und Pumpstationen enthalten. Weiterhin wird der Transportaufwand für die dezentrale Entsorgung unter dieser Kostenposition abgerechnet. Gegenüber dem Vorjahr sind per 31.07. höhere Reinigungs- und Instandhaltungsleistungen angefallen. Weiterhin ist in diesem Jahr eine kontinuierliche Abrechnung der Transportkosten für die dezentrale Entsorgung erfolgt. Im Vorjahr waren im ersten Halbjahr auf Grund der Einführungsphase Rückstände zu verzeichnen.
Die anteiligen Abschreibungen sind auf der Grundlage der Abschreibungen des Vorjahres und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Anlagenzugänge ermittelt worden, da die Berechnung der Afa für das laufende Geschäftsjahr erst nach der Aktivierung der Neuinvestitionen erfolgt. Da im Wirtschaftsjahr 2003 Anlagevermögen in Höhe von 3,2 Mio Euro aktiviert worden ist, war ein erheblicher Anstieg bei den Abschreibungen zu verzeichnen.
Bei den direkten Personalkosten ist neben der tariflichen Entwicklung die Einmalzahlung zum Jahresende anteilig berücksichtigt worden.
Die Verwaltungsaufwendungen für die Betriebsführung der Stadtwerke und der Stadtverwaltung sowie die Abwasser- und Kleineinleiterabgabe für Schmutzwasser können ebenfalls nur anteilig auf der Grundlage des Planes bzw. des voraussichtlichen Jahresergebnisses ermittelt werden, da eine Abrechnung erst zum Jahresende erfolgt.
Bei den Zinserträgen handelt es sich um anteilige Stundungszinsen im Zusammenhang mit Zahlungsvereinbarungen.
Die Zinsaufwendungen sind in Höhe der tatsächlich erfolgten Zinszahlungen für die Investitionskredite und den Kassenkredit eingestellt worden. Da die Zinszahlungen nicht monatlich sondern zu unterschiedlichen Zeitabständen wie z.B. quartalsmäßig oder halbjährlich erfolgen, ist eine Abweichung zum anteiligen Plan nicht zu vermeiden. Das ausgewiesene unterjährige Betriebsergebnis resultiert vor allem aus den prognostizierten geringeren Einnahmen bei der Schmutzwassergebühr und den höheren Abschreibungen.
Sollte die Schmutzwassermenge über die Prognose hinaus ansteigen, kann das Ergebnis entsprechend günstiger ausfallen.
Anlagen:
Plan - Ist - Vergleich per 31. Juli 2004 Entwicklung der Schmutzwassermenge |
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