Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren entsprechend Anlage 8.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlage 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses. (siehe Voralge Nr. SVV/0165/2004(neu) ). Erläuterungen:
Die Vorlage SVV/0165/2004(neu) - 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) - wurde in der Sondersitzung des Hauptausschusses der Stadt Forst (Lausitz) am 16.06.2004 zurückverwiesen. Die Vorlage soll nunmehr erneut in den Ausschüssen beraten werden.
Bestandteil der Vorlage SVV/0165/2004(neu)/1 ist die Anlage 8, da sich zwischenzeitlich Änderungen in der Präambel ergeben haben.
Die Anlagen 1 bis 4 stimmen mit der Vorlage SVV/0165/2004 überein. Die Anlagen 5, 6 und 7 sind identisch mit der Folgevorlage SVV/0165/2004(neu). Die Anlagen wurden aus Kostengründen nicht dieser Vorlage beigefügt. Anlagen:
Anlage 1 bis Anlage 4 = siehe Vorlage SVV/0165/2004
Anlage 5 bis Anlage 7 = siehe Vorlage SVV/0165/2004(neu)
Anlage 8 = Bestandteil dieser Vorlage
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