Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Mit dem Erlass der neuen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) am 20.01.2005 sind auch Teile des Ortsrechts neu zu beschließen. Die vorliegende Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten weicht von der bisherigen Satzung im § 2 Voraussetzungen für die Auszeichnung im Absatz (3) in der Form ab, dass die Vorschläge dem Bürgermeister mit einer eingehenden Begründung bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres zwecks Vorlage in der Stadtverordneten-versammlung zuzuleiten sind. Die bisherige Satzung hatte die Terminstellung 31. März. Erfahrungen haben gezeigt, dass dieser Termin verfrüht ist. Ehrungen wurden bisher beim Neujahrsempfang vorgenommen. Anlage: Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)
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