Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Änderungen des Haushaltsplanes 2005 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) entsprechend Anlage 1.
2. Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Fassung entsprechend Anlage 2 beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2005 wird entsprechend Anlage 3 mit Haushaltsplan (unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1) und Anlagen beschlossen.
4. Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008 entsprechend Anlage 4 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.
5. Die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 entsprechend Anlage 5 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
- Anlage 1: Übersicht über die Änderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt - Anlage 2: Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2005 - Anlage 3: Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2005 - Anlage 4: Investitionsprogramm für die Jahr 2004 bis 2008 - Anlage 5: Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 |
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