Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Anlage 2 - 4) für das Jahr 2005. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterung zum 1.Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” bezieht sich ausschließlich auf den Vermögens- und Finanzplan. Im Erfolgsplan ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung keine Veränderungen.
Vermögensplan
Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 2/1 detailliert dargestellt. Auf Grund zusätzlicher Investitionsmaßnahmen erhöht sich das Fördermittelvolumen per Saldo um T€ 255,2.
Bei den Ertragszuschüssen und Abschreibungen sind gegenüber der ursprünglichen Planung keine veränderten Planansätze zu erwarten.
Die sonstigen Einnahmen betreffen nicht verwendete Kreditmittel aus dem Vorjahr, da die für das Wirtschaftsjahr 2004 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen nicht vollständig realisiert worden sind. Aus dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Abrechnungsstand des Jahres 2004 ist erkennbar, dass der Überhang größer ist, als bei der ursprünglichen Planung berücksichtigt. Der erhöhte Mittelüberhang wird für die zusätzlichen Investitionen im Planjahr 2005 verwendet.
Auf der Ausgabenseite ergibt sich infolge der Nachtragsplanung ein zusätzliches Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 392 T€.
Die Einzelpositionen werden in der Anlage 2/2 detailliert nachgewiesen.
Neben einzelner Veränderungen im Finanzvolumen diverser Investitionsmaßnahmen ist die Sanierung des Schmutzwasserkanals Teilabschnitt Kiefernweg / Stefanweg / Triebeler Straße mit einem höheren Betrag in den Investitionsplan aufgenommen worden.
Diese Erweiterung resultiert aus der erst im Dezember 2004 eingegangenen Bestätigung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes. Um den Fördermittelantrag einreichen zu können, müssen die Ausgaben und Einnahmen im Wirtschaftsplan dargestellt werden.
Weiterhin soll im Jahr 2005 die Fertigstellung des Pumpwerks An der Malxe erfolgen.
Im Gegenzug dazu werden die ursprünglich vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen in der Virchowstraße im Planjahr nicht realisiert.
Finanzplan
Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich vor allem um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.
Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.
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