Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “An der Gubener Straße”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Die Einleitung eines Verfahrens zur Erarbeitung eines Textbebauungsplanes für das Gebiet “An der Gubener Straße” dient dazu, für den Siedlungsbereich im nördlichen Bereich der Gubener Straße eindeutige Bebauungstiefen, unter Einbeziehung der Kläranlage, festzulegen. (Beachtung immissionsschutzrechtlicher Aspekte)
Für die Eigentümer der Grundstücke ergibt sich dadurch eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Bebaubarkeit.
Das Baudezernat führt eine Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, sowie eine Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB durch. Anlagen:
1 Lageplan |
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