Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit dem Erlass der neuen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) am 20.01.2005 sind auch Teile des Ortsrechts neu zu beschließen. In Auswertung des Weihnachtsmarktes 2004 am 04.01.2005 wurde vorgeschlagen, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt zu ändern. Nach Meinung des Gewerbevereins bürgen niedrige Standgebühren nicht unbedingt für hohe Qualität unseres Marktes. Durch die niedrige Standgebühr wird unserem Weihnachtsmarkt keine hohe Qualität zugesprochen. Daher schlägt der Gewerbeverein vor, die Standgebühren auf 25,00 Euro zu erhöhen. Die vorliegende Satzung weist nur im Punkt 2.2 der Anlage (Gebühren für den Weihnachtsmarkt) inhaltliche Unterschiede auf. Anlagen:
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