Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0398/2005  

 
 
Betreff: Bereitstellung eines Grundschulstandortes zum Betrieb der Evangelischen Grundschule Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2005 
10. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
11.04.2005 
7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.04.2005 
9. Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Kurzanalyse zur Eignung von Grundschulstandorten

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Einlauf der Evangelischen Grundschule Forst auf dem weiterzuführenden Grundschulstandort Noßdorf ab dem Schuljahr 2006/2007 und die vollständige Bereitstellung des gesamten Schulstandortes ab spätestens dem Schuljahr 2011/2012.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss Nr. SVV/0205/2004(neu)/1 vom 26. November 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung die Weiterführung der

 

Grundschule Nordstadt, Standort Frankfurter Straße 48

Grundschule Forst Mitte

Grundschule Noßdorf und

Grundschule Keune

 

ab dem Schuljahr 2005/2006 beschlossen.

 

In Abwägung der Forderung des antragstellenden Trägervereins der Evangelischen Grundschule Forst möglichst zeitnah das komplette Konzept (vgl. Anlage 1) mit seinen Hauptbestandteilen 1-zügige Grundschule, Hortbetreuung, Kita und Angebote im Sinne einer Ganztagsschule an einem Grundschulstandort umzusetzen und der Tatsache, dass sich das Grundschüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) eher zum Bedarf von drei Schulstandorten hin entwickelt, schlägt die Verwaltung den Einlauf der Evangelischen Grundschule auf einem weiterzuführenden Grundschulstandort vor. Damit kommt es nicht zur Wiederinbetriebnahme eines fünften Grundschulstandortes und der Auflösungsnotwendigkeit von zwei städtischen Schulstandorten.

 

Nachteil dieser Variante ist jedoch, dass das angestrebte Trägerkonzept erst im Verlauf der nächsten Jahre (vgl. Anlage 2) vollständig umsetzbar ist und sich schulorganisatorische Probleme durch zwei Schulleitungen im Einlaufmodell sowie durch Doppelnutzungen von Räumlichkeiten und Außengelände ergeben werden.

 

Diese zeitlich begrenzten Nachteile, welche auch teilweise lösbar erscheinen, stehen somit der Anzahl und Lage der Grundschulstandorte gegenüber und sind zu diskutieren.

 

In der Unterabwägung zwischen der Bereitstellung des Grundschulstandortes Keune oder Noßdorf sieht die Verwaltung einen Vorteil für die Grundschule Noßdorf. Hauptsächlich wird diese Sichtweise durch die Erstantragstellung auf Übernahme eines Schulstandortes in freie Trägerschaft (Antrag vom 10. Oktober 2004) gestützt:

 

"Aufgrund ihrer Lage schätzen wir die Grundschule in Noßdorf als für die Umsetzung unseres Konzeptes besonders geeignet ein, weshalb wir hiermit den Antrag stellen den Standort zum frühest möglichen Termin zum Betrieb einer evangelischen Grundschule zu übernehmen. Wir bitten Sie, den Antrag in die entsprechenden politischen Gremien weiterzuleiten und wären für ein positives Votum dankbar."

 

Auch die Verwaltung geht aufgrund der sehr guten Arbeit im Bereich Kinder und Jugendliche durch die an das Schulgrundstück angrenzende Kirche Noßdorf davon aus, dass besonders Eltern aus dem Stadtbereich Noßdorf über eine Anmeldung in einer solchen Schule nachdenken werden. Die Verwaltung hält die mögliche künftige Verteilung der Grundschulstandorte im Norden, in der Mitte und im Süden auch auf diesem Hintergrund für zweckmäßig. Weiterhin handelt es sich beim Schulstandort Noßdorf im Vergleich mit dem Standort Keune um ein Schulgrundstück mit Turnhalle.


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzanalyse zur Eignung von Grundschulstandorten (216 KB)