Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0286/2004/neu  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung
2. Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune
2.1 Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2.2 Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0286/2004
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
26.05.2005 
9. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2005 
10. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satz_beschl

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Klarstel­lungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung.

 

2.1               Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern entsprechend den Anlagen 1.1 und 1.2.

 

2.2               Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.

 

Die Anlagen 1.1, 1.2 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses am 26.11.2004 zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Keune existierte in der Stadt Forst (Lausitz) keine gültige Hauptsatzung, weshalb der Satzungsbeschluss wiederholt werden muss.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan

Anlage 1.1 – Abwägung Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.2 – Abwägung Bürger

(Die Abwägungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden aus Kostengründen nicht nochmals beigefügt.)

Anlage 2 - Satzungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satz_beschl (62 KB)