Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung.
2.1 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern entsprechend den Anlagen 1.1 und 1.2.
2.2 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.
Die Anlagen 1.1, 1.2 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses am 26.11.2004 zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Keune existierte in der Stadt Forst (Lausitz) keine gültige Hauptsatzung, weshalb der Satzungsbeschluss wiederholt werden muss. Anlagen:
Übersichtsplan Anlage 1.1 – Abwägung Träger öffentlicher Belange Anlage 1.2 – Abwägung Bürger (Die Abwägungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden aus Kostengründen nicht nochmals beigefügt.) Anlage 2 - Satzungsbeschluss
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