Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nimmt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2003 zur Kenntnis. Erläuterungen:
Die Vorlage dieses Berichtes ergibt sich aus den Vorschriften des § 105 Abs. 3 Gemeindeordnung. Der Bericht soll u.a. der Information der Stadtverordneten und der Einwohner der Stadt über die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Kreditaufnahme und über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der kommunalen Beteiligungen dienen. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Bericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2003 |
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