Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
Im Norden: durch den Forstweg Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 26.02.1999 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Brigittenweg gefasst, die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.09.1998.
Im Rahmen der Durchführung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens gem. § 13 BauGB wurde die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB hinsichtlich Kosteneinsparung im Verlauf optimiert (geradliniger Verlauf im letzten Teilabschnitt ermöglicht geringere Vermessungskosten, Reduzierung der Kosten im Zusammenhang mit der anstehenden Schmutzwasserkanalisation und Neuverlegung sonstiger Medien, Senkung der Kosten für den Straßenbau).
Die Offenlegung des Entwurfes des B-Planes im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erfolgte im Zeitraum vom 21.03.2005 bis zum 22. April 2005.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.02.2005 über die Offenlage informiert.
Die vorgebrachten Anregungen wurden in der Anlage 1 aufgelistet, abgewogen und in den B-Plan eingearbeitet. Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Satzungsbeschluss
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