Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0462/2005  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Brigittenweg" im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
26.01.2006 
13. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2006 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2006 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.

 

 

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

 

Im Norden: durch den Forstweg

Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg

Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges

Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 26.02.1999 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Brigittenweg gefasst, die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.09.1998.

 

Im Rahmen der Durchführung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens gem. § 13 BauGB wurde die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB hinsichtlich Kosteneinsparung im Verlauf optimiert (geradliniger Verlauf im letzten Teilabschnitt ermöglicht geringere Vermessungskosten, Reduzierung der Kosten im Zusammenhang  mit der anstehenden Schmutzwasserkanalisation und Neuverlegung sonstiger Medien, Senkung der Kosten für den Straßenbau).

 

Die Offenlegung des Entwurfes des B-Planes im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erfolgte im Zeitraum vom 21.03.2005 bis zum 22. April 2005.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.02.2005 über die Offenlage informiert.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden in der Anlage 1 aufgelistet, abgewogen und in den

B-Plan eingearbeitet.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 2: Satzungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzungsbeschluss (49 KB)