Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung).
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Gemäß Brandenburgischen Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde im Jahr 2002 die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen erstmals öffentlich und für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde mit der Firma UNIROR für die Jahre 2003, 2004 und 2005 ein Vertrag zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft mit Datum vom 31.12.2005 aus. Diese Leistung wurde daher erneut öffentlich ausgeschrieben. Im Zuge der Ausschreibung wurde zusätzlich die Leistung zum Einsammeln und Befördern des Deponiesickerwassers der Deponie Forst - Autobahn mit ausgeschrieben.
Im Ergebnis der Neuausschreibung wird ab dem 01.01.2006 und für einen Zeitraum von 3 Jahren die Firma Lidzba mit dem Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen im Entsorgungsgebiet Forst (Lausitz) und für den Transport des Sickerwassers von der Deponie Forst - Autobahn zur KA Forst den Zuschlag erhalten. Der bisherige Transportpreis konnte durch die neue Ausschreibung nicht bestätigt werden. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist. Zusätzlich wird eine Gebühr für die Entsorgung des Sickerwassers von der Deponie Forst - Autobahn aufgenommen.
Durch die Neuausschreibung konnten die Mehraufwendungen für die Verlegung von Saugschläuchen über 30 m deutlich gesenkt werden. Die ursprüngliche Grenze von 20 m erwies sich als unpraktikabel, so dass diese auf 30 m erhöht wurde.
Grundlage für die Gebührenanpassung bildet die Gebührenkalkulation gemäß Beschlussvorlage SVV/0165/2004(neu)/2. Bei der Gebührenanpassung wurden nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 überarbeitet. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2 und die Kalkulation der Entsorgungsgebühr für das Sickerwasser ist in der Anlage 3 enthalten. Die entsprechende Änderungssatzung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) Anlage 2: Dezentrale Abwasserentsorgung - Gebührenkalkulation Anlage 3: Kalkulation der Entsorgungsgebühr für Deponiesickerwasser Anlage 4: Synopse des bisher gültigen mit dem neuen Satzungstext Anlage 5: Beispielrechnung für einen Haushalt mit 4 Personen
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