Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Anlage 2 - 7) für das Jahr 2006. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterung zum Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
Erfolgsplan
Die Kanalbenutzungsgebühren sind auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutzwassermenge von 680.000 m³ geplant worden. Diese Menge entspricht der Größenordnung aus der Gebührenkalkulation.
Durch weitere Schmutzwasserneuanschlüsse konnte der Rückgang bei der Abwassermenge etwas reduziert werden. Mit dem zunehmenden Bevölkerungsschwund und auf Grund fehlender Industrieansiedlungen ist jedoch zukünftig mit permanenten Mengenreduzierungen zu rechnen.
Die Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen den möglichen Einnahmen aus der Flächenerhebung unter Ansatz der gültigen Gebührensätze. Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau ist auch ein Rückbau der versiegelten Flächen und damit eine Erlösminderung verbunden.
Die Einnahmen aus der dezentralen Entsorgung resultieren aus Gebühren auf der Basis des Frischwassermaßstabes sowie aus den Gebühren nach der abgefahrenen Fäkalmenge. Auf Grund höherer Transportkosten für die Fäkalienabfuhr ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.2006 erforderlich.
Weitere Einnahmen ergeben sich aus der Berechnung von zusätzlichen Schlauchlängen und weiteren Dienstleistungen wie z.B. die Beseitigung von Verstopfungen.
Die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge und des Kostenersatzes ist unter Berücksichtigung der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.
Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd wurde wie in den Vorjahren nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt. Mit der Umschuldung der Altkredite zu günstigeren Konditionen war auch eine Absenkung des Erstattungsbetrages verbunden.
Mit der Überleitung des Abwasserpersonals der Stadtwerke Forst GmbH an den Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst Lausitz” können durch das nunmehr vorhandene Eigenpersonal verstärkt Eigenleistungen im Rahmen der Investitionstätigkeit erbracht und aktiviert werden.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus den Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien. Auf Grund der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt ist im kommenden Jahr mit weiteren Steigerungen bei den Stromkosten zu rechnen. Zusätzliche Stromkosten waren für zwei neue Abwasserpumpwerke einzuplanen.
Bei den Chemikalien und sonstigen Verbrauchsmaterialien führen erhöhte Transportkosten zu Mehraufwendungen.
Auf der Grundlage eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28.01.2004 sind für die Ermittlung der Schmutzwassermenge auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes auch die anteiligen Kosten für die Mitbenutzung von Wasserzählern zu berücksichtigen.
Das bedeutet, dass 50 % der Aufwendungen für Wasserzähler der Stadtwerke Forst GmbH durch den Eigenbetrieb zu tragen sind. Da die Zähleinrichtungen auf Grund der Eichpflicht alle sechs Jahre ausgewechselt werden müssen, ist hier mit jährlichen permanenten Kosten von 20 T€ bis 30 T€ zu rechnen.
Die bezogenen Leistungen enthalten neben den Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen im Kanalnetz und im Klärwerk auch Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung und für Räum- und Rechengut sowie den Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern von Fäkalien.
Infolge der hohen Benutzungsstunden ist zur Absicherung eines ordnungsgemäßen Klärbetriebes für das Jahr 2006 die Generalüberholung der Gebläse und der Rührwerke erforderlich.
Im Ergebnis der notwendigen Neuausschreibung der Leistungen für das Einsammeln und Befördern im Rahmen der dezentralen Entsorgung musste ein höherer Preis gegenüber dem zum 31.12.2005 endenden Vertrag akzeptiert werden.
Die Personalkosten wurden entsprechend der voraussichtlichen Tarifentwicklung in den Wirtschaftplan eingestellt. Da in den nächsten Jahren zwei Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden, ist es angedacht, einen Ausbildungsplatz für eine Fachkraft für Abwassertechnik zu schaffen.
Bei den Abschreibungen wurde vom vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2005 fertig gestellten und der im Planjahr 2006 zu erwartenden Investitionen ausgegangen. Insbesondere auf Grund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Innenstadtbebauung ist mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen.
Die Personalkosten für die Betriebsführung der Stadtwerke basieren auf den Berechnungsgrundlagen des noch bestehenden Betriebsführungsvertrages. Mit der Überarbeitung des Betriebsführungsvertrages wurde begonnen. Für das Planjahr 2006 ist jedoch noch mit keinen Veränderungen zu rechnen.
Die Sachkosten für die Betriebsführung werden überwiegend durch die Einführung und Betreuung moderner Buchführungs- und Abrechnungstechnik sowie durch die Integration des Abwasserkanalnetzes in das Geographische Informationssystem beeinflusst.
Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem Reinigungsgrad ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die voraussichtliche Abwasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2006 mit T€ 64 beziffert werden.
Weiterhin fällt mit der Abrechnung der dezentralen Entsorgung nach dem Frischwassermaßstab auch die Kleineinleiterabgabe für Sammelgruben und Kleinkläranlagen an. Die Abgabe wird ca. 24 T€ betragen. Sie wird mit der Gebühr für die dezentrale Entsorgung erhoben und an die obere Wasserbehörde weitergeleitet.
Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Nach dem im Jahr 2005 die ersten Abgabenbescheide zugegangen sind, muss mit einer jährlichen Niederschlagswasserabgabe von 51T€ gerechnet werden.
Gegen alle bisher vorliegenden Bescheide wurden Rechtsmittel eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung wurde beantragt. Eine Entscheidung dazu liegt jedoch noch nicht vor.
Aus kaufmännischer Vorsicht war deshalb die Niederschlagswasserabgabe in der bisher beschiedenen Höhe auch für das Wirtschaftsjahr 2006 einzuplanen.
Auf Grund der im Zusammenhang mit strittigen Bauleistungen zu führenden Klageverfahren mussten die Prüfungs- und Rechtsberatungskosten auch für das kommende Planjahr über die üblichen Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfungen hinaus eingeplant werden.
Die Zinserträge resultieren aus abgerechneten Stundungsvereinbarungen für Beitragszahlungen und Kostenersatz.
Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt. Durch die vorzeitige Ablösung eines Altkredites zu günstigeren Konditionen, konnten Einsparungen erzielt werden.
Aus der Planungsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 kann ein positives Jahresergebnis prognostiziert werden.
Vermögensplan
Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/1 detailliert dargestellt.
Die voraussichtlichen Ertragszuschüsse für das Wirtschaftsjahr 2006 wurden in Höhe von T€ 416 ermittelt. Dabei handelt es sich um Kanalanschlussbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlussleitungskosten.
Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt.
Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich um nicht verwendete Finanzmittel aus dem Vorjahr, da die für das Wirtschaftsjahr 2005 geplanten Investitionsmaßnahmen nicht vollständig realisiert werden konnten. Sie wurden erneut in den Investitionsplan für das Jahr 2006 aufgenommen.
Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.
Die Investitionen für die Abwasserbeseitigung werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.
Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen.
Finanzplan
Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im Wesentlichen um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.
Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.
Mittelfristiger Erfolgsplan
Bei der mittelfristigen Erfolgsplanung ist von einer rückläufigen Abwassermenge auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ausgegangen worden.
Die Aufwendungen für die Abwasserentsorgung werden sich auf Grund ständig steigender Preise und Tarife sowie durch die Fertigstellung weiterer Investitionen schrittweise erhöhen.
Um die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes langfristig zu sichern, werden auch in der Zukunft regelmäßige Gebührenanpassungen erforderlich werden.
Stellenplan
Der Stellenplan beinhaltet die für den Eigenbetrieb vorgesehen Personalstruktur für das Wirtschaftsjahr 2006 und die gegenwärtige Besetzung der Stellen.
Da in den kommenden Jahren mehrere Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden, ist es angedacht, einen Jugendlichen zur Fachkraft für Abwassertechnik auszubilden. Die Stelle wird im Stellenplan der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Besonders in der Abwasserentsorgung ist es erforderlich, qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu haben, um den hohen Anforderungen an die Abwassertechnik zu entsprechen.
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