Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0405/2005/1  

 
 
Betreff: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für die Ortslage Sacro im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB auf der Grundlage des 1. Änderungsverfahrens zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Sacro
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0405/2005
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
26.01.2006 
13. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2006 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2006 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Sacro gemäß § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für die Ortslage Sacro sowie bei der Durchführung des 1. Änderungs­verfahrens muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Sacro im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf der Grundlage der Fassung des 1. Änderungsverfahrens zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Sacro erfolgen.

Anlagen:

Anlagen:

 

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