Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0621/2006  

 
 
Betreff: Standortentscheidung Bootshaus SG Turbine Forst e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
13.02.2006 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2006 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Errichtung eines neuen Bootshauses für die SG Turbine Forst e. V. die Nutzung einer Teilfläche auf dem Gelände des

 

TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. (Variante A)

 

oder

 

Kinder- und Jugenddorfes der Stadt Forst (Lausitz) (Variante B)

 

der SG Turbine Forst e. V. anzubieten.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Wesentliche Hinweise zu den Standorten:

 

TV 1861 Forst (Lausitz) e. V.

 

Das Gelände des TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. ist Bestandteil des geplanten Freizeit- und Erholungsareals “An der Neiße”. Neben den Hauptelementen Ostdeutscher Rosengarten und Freibad soll auf dem Gelände des TV 1861 ein Sportzentrum entstehen, welches mit Blick auf den zu entwickelnden Tourismus auch von NICHT-Vereinsmitgliedern genutzt werden soll.

 

Angesichts der demografischen Entwicklung der Bevölkerung und den sich deutlich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen für die Städte und Gemeinden wird auch in der Stadt Forst (Lausitz) die Konzentration auf einige wenige Sportzentren zwangsläufig notwendig sein. Die Verwaltung sieht aus diesem Grund das Gelände des TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. als einen solchen Standort für ein Sportzentrum an.

 

Da die konkrete Erarbeitung eines Entwicklungs- und Vermarktungskonzeptes für das Freizeit- und Erholungsareal “An der Neiße” noch nicht begonnen hat, können derzeit keine abschließenden Aussagen zur Weiterentwicklung des bisherigen Kinder- und Jugenddorfes der Stadt Forst (Lausitz) getroffen werden. Deshalb kann auch eine andere Trägerschaft und/oder Profilierung dieser Teilfläche für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

 

Somit hält die Verwaltung den Standort TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. für den sicheren Standort zum sportlichen Nutzungszweck.

 

Auch auf dem Standort des TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. kann der Verein SG Turbine Forst e. V. selbständig bleiben. Ob dies für die Zukunft sinnvoll ist, kann die Sportgemeinschaft in einigen Jahren erneut selbst beantworten.

 

Der Verwaltung ist bekannt, dass es auch ein Anfangsinteresse der SG Turbine Forst e. V. zum Standort TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. gab.

 

Zu der Geeignetheit der angebotenen Fläche auf dem TV 1861-Gelände gibt es unterschiedliche Auffassungen. Hauptkritikpunkt ist der im Rahmen des Freizeit- und Erholungsareals angedachte Fuß- und Radweg. Dieser würde jedoch auch am Kinder- und Jugenddorf im Mühlgrabenverlauf entlang führen.

 

In der Nähe des möglichen Standortes für die Bootshalle auf dem TV 1861-Gelände befindet sich zurzeit keine Sanitäranlage. Im Zusammenhang mit der in diesem Bereich angeordneten Tennisanlage ist langfristig die Errichtung einer Sanitäranlage mit geplant.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) bietet in der Übergangszeit die vertraglich zu regelnde Mitnutzung der Sanitäranlage des Kinder- und Jugenddorfes an.

 

Besonders zur Klärung der Geeignetheit des Standortes TV 1861-Gelände (vgl. Lageplan TV 1861) wird eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales vor Ort durchgeführt. Neben den Ausschussmitgliedern werden Vertreter der SG Turbine Forst e. V. und des TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. sowie der Stadt Forst (Lausitz) anwesend sein.

 


Kinder- und Jugenddorf

 

Für die konkrete Lage des neuen Bootshauses hat die SG Turbine schon klare Vorstellungen (vgl. Lageplan Kinder- und Jugenddorf). Vorsorglich hat die SG Turbine die Zeit der Mühlgrabensanierung Ende 2005 genutzt, um vorbereitende Maßnahmen für den Stegbau durchzuführen.

 

Ein Entwurf eines Nutzungsvertrages für eine Teilfläche hinter der Sanitäranlage des Kinder- und Jugenddorfes ist ausgearbeitet.

 

Die intensive Diskussion zur geringen Verschiebung des Standortes auf das TV 1861-Gelände begann aus Verwaltungssicht erst nach der Erstellung des Nutzungsvertrages.

 

Selbstkritisch muss die Verwaltung aber auch zugestehen, dass das auch bisher schon bekannte Oberziel Entwicklung “Freizeit- und Erholungsareal an der Neiße” bei dem Standortangebot Kinder- und Jugenddorf nicht ausreichend beachtet wurde. Aufgrund des zeitlichen Druckes im Zusammenhang mit der Kündigung der Nutzung des Grundstücks der ENVIA M AG war andererseits die Stadt Forst (Lausitz) an einer schnellen Lösung aus damaliger Sicht interessiert. Es überwog also der kurzzeitliche dem langzeitlichen Aspekt.

 

Für den Standort Kinder- und Jugenddorf sprechen die schon vorhandene, direkt angrenzende, Sanitäranlage und die getroffenen Vorbereitungen für den neuen Bootssteg sowie die Akzeptanz des Standortes bei den Sportfreunden der SG Turbine.

 

Bezüglich der Eignung beider Standorte sieht die Verwaltung keine generellen Hinderungsgründe. Die o. g. Vor-Ort-Beratung soll dies veranschaulichen.

 

 

Vorausgesetzt, dass die Errichtung des neuen Bootshauses auch auf der nahe gelegenen Teilfläche des TV 1861 Forst (Lausitz) e. V. möglich wäre, kann die dann angekündigte Vereinsauflösung verwaltungsseitig nicht nachvollzogen werden.