Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage1. Die Anlage 2 Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur Information. Erläuterungen:
zu § 3 Absatz 2 der Satzung:
Bisher war die Größe eines Standes in der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) nur im Punkt 1. Gebühren für Wochenmärkte geregelt. In dem übrigen Punkt 2. Gebühren für Spezialmärkte gingen wir bisher von der gleichen Standgröße aus, obwohl es eigentlich andere Gebührentatbestände sind. Daher schlagen wir zur eindeutigen Zuordnung vor, die Grundfläche im § 3 Abs.2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) festzulegen.
Zur Änderung des Punkt 2. der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) Pkt. 2.2 - Gebühren für den Weihnachtsmarkt -:
In Auswertung des Weihnachtsmarktes 2005 am 10.01.2006 wurde vorgeschlagen, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt zu ändern. Viele Händler haben über die drastisch gestiegenen Gebühren 2005 ihren Unmut geäußert und ihre weitere Teilnahme am Weihnachtsmarkt in Frage gestellt. Daher wurde vorgeschlagen, die Gebühren zu senken und zu staffeln.
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Gegenüberstellung alte - neue Fassung
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