Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0391/2005/1  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst(Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchmidtBezüglich:
SVV/0391/2005
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
10.04.2006 
23. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.04.2006 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2006 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung
Gegenüberstellung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage1.

Die Anlage 2 Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur Information.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

zu § 3 Absatz 2 der Satzung:

 

Bisher war die Größe eines Standes in der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) nur im Punkt 1. Gebühren für Wochenmärkte geregelt. In dem übrigen Punkt 2. Gebühren für Spezialmärkte gingen wir bisher von der gleichen Standgröße aus, obwohl es eigentlich andere Gebührentatbestände sind.

Daher schlagen wir zur eindeutigen Zuordnung vor, die Grundfläche im § 3 Abs.2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) festzulegen.

 

 

Zur Änderung des Punkt 2. der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) Pkt. 2.2 - Gebühren für den Weihnachtsmarkt -:

 

In Auswertung des Weihnachtsmarktes 2005 am 10.01.2006 wurde vorgeschlagen, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt zu ändern. Viele Händler haben über die drastisch gestiegenen Gebühren 2005 ihren Unmut geäußert und ihre weitere Teilnahme am Weihnachtsmarkt in Frage gestellt. Daher wurde vorgeschlagen, die Gebühren zu senken und zu staffeln.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) 

 

Anlage 2:  Gegenüberstellung alte - neue Fassung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung (93 KB)    
Anlage 2 2 Gegenüberstellung (63 KB)