Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB auf der Grundlage des 1. Änderungsverfahrens für die Ortslage Eulo im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung der 1. Änderung musste ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Hierbei erfolgte aufgrund eines Beschlusses in der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2006 eine öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 16.10.2006 bis einschließlich 17.11.2006.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2006 angeschrieben. Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Satzungsbeschluss Übersichtsplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||