Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0873/2007/1  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 in der Stadt Forst (Lausitz) aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
hier: Bestätigung einer Eilentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchmidtBezüglich:
SVV/0873/2007
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten bestätigen die Eilentscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung vom 19.03.2007 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf Grundlage des § 5(1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes werden Öffnungen von Verkaufsstellen an Sonn – und Feiertagen durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt.


Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Ordnungsbehördliche Verordnung (90 KB)