Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0674/2006/1  

 
 
Betreff: Bestätigung der Kanalbauplanung
Änderung der Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Waldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr PrzychodzkiBezüglich:
SVV/0674/2006
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
03.04.2007 
30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Änderung der Kanalbauplanung für das Einzugsgebiet Pumpwerk Waldstraße.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der Beschlussvorlage SVV/0674/2006 wurde dem Bau- und Umweltausschuss die ursprüngliche Planung der Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Waldstraße vorgestellt. Im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Straßenwiederherstellung aufgrund der porösen bituminösen Deckschicht, die nur eine Dicke zwischen 3 – 6 cm aufweist, sehr umfangreich ausfallen wird und es von daher notwendig sein würde, über die gesamte Fahrbahnbreite eine neue bituminöse Deckschicht aufzubringen.

 

Das Aufbringen einer neuen Deckschicht bedingt jedoch eine Niederschlagswasserableitung, die im Bereich zwischen Euloer Straße und Eisenbahnstraße nicht gewährleistet ist, da dort nur einige Straßenabläufe mit nachgeordneter, nicht funktionstüchtiger Versickerung vorhanden sind. Aufgrund des fehlenden Längs- und Quergefälles der Fahrbahn wäre aber dennoch keine ordnungsgemäße Niederschlagswasserableitung gewährleistet; starke Pfützenbildung, Aqua­planinggefahr und bei Frost Eisbildung wären vorprogrammiert. Aus diesen Gründen wurde untersucht, inwieweit eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserableitung mit einer Rohr­rigolenversickerung und entsprechend vielen Straßenabläufen möglich wäre. Die Kosten für eine derartige Niederschlagswasserableitung würden sich auf ca. 51.000,00 EUR belaufen. Da es sich bei dieser Anlage um eine erstmalige Herstellung handelt, wäre von den Anliegern ein entsprechender Erschließungsbeitrag für diese Teileinrichtung zu erheben gewesen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist die Erhebung von Beiträgen für Teilanlagen nicht unproblematisch, zumal in dem Abschnitt zwischen Eisenbahnstraße und Spremberger Straße die Nieder­schlagswasserableitung ebenfalls nicht ordnungsgemäß funktioniert. Diese ist aus nicht nach­vollziehbaren Gründen an den Schmutzwasserkanal angeschlossen, so dass in diesem Teil­bereich die Teileinrichtung Niederschlagswasserableitung ebenfalls zu verändern wäre.

 

Aufgrund dieser Probleme ergab sich die Notwendigkeit, die Fahrbahn nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit ausreichendem Quer- und Längsgefälle herzustellen. Dies ist jedoch nur durch einen grundhaften Ausbau möglich.

 

Der vorhandene Schmutzwasserkanal in dem Abschnitt Eisenbahnstraße bis Spremberger Straße wurde ohne Gefälle verlegt und entspricht somit auch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daraus folgernd ergibt sich, dass dieser Kanal vor dem Straßenbau eben­falls erneuert werden muss.

 

Einen weiteren Problembereich stellt die Schmutzwasserkanalisation in der Taubenstraße und Wiesenstraße dar. Diese Kanäle besitzen ebenfalls ein nicht ausreichendes Gefälle. Um pers­pektivisch bei Kanalerneuerungen die Möglichkeit einer Gefälleverbesserung in diesem Bereich nicht auszuschließen, wurde deshalb der ursprüngliche Standort des Pumpwerkes im Einbin­dungsbereich der Waldstraße zur Euloer Straße in die Eisenbahnstraße verschoben. Mit dieser Standortverschiebung ist gewährleistet, dass die Taubenstraße und Wiesenstraße in das Ein­zugsgebiet des Pumpwerkes integriert werden können.

 

Das Schmutzwasser wird aus dem Pumpwerk über eine Druckrohrleitung in den Schmutzwas­ser­kanal in der Spremberger Straße gepumpt.

 

Aufgrund der nunmehrigen Tiefenlage der Kanäle und des starken Grundwasserandranges wird der Kanal in der Waldstraße und bis zum Pumpwerk in der Eisenbahnstraße mittels Rohrvortrieb hergestellt. Damit ist jedoch nach wie vor eine erhebliche Inanspruchnahme der Fahrbahnober­fläche erforderlich und es ist davon auszugehen, dass aufgrund des Einsatzes schwerer Tech­nik die dünne Deckschicht diesen Beanspruchungen nicht standhält und die vollständige Erneue­rung der Fahrbahnoberfläche notwendig wird.

 

Eine Variantenuntersuchung ergab, dass es beim Neubau der Straße nur noch punktuelle Zwangsentwässerungen für die Niederschlagswasserableitung geben muss. Der überwiegen­de Teil des anfallenden Niederschlagswassers kann durch den Straßenneubau über eine straßen­begleitende Mulde entwässert werden.

 

Neben der vollständigen Erneuerung der Schmutzwasserableitung einschließlich der Grund­stücksanschlussleitungen werden auch die Trinkwasserleitung und die Gasleitung erneuert.

 

Die Kosten für die Schmutzwasserableitung belaufen sich auf ca. 420.000,00 EUR und für die punktuelle Niederschlagswasserableitung auf ca. 24.000,00 EUR.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

735.000,00

EUR

Pos. 4 -   610.000,00

Pos. 5 -     15.000,00

Pos. 17 -     52.700,00

Pos. 24 -     50.000,00

Pos. 25 -   40.000,00

EUR

290.224,48

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen: