Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2008 in einen Wahlkreis eingeteilt wird. Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Nach § 20 Abs. 3 BbgKWahlG kann in Gemeinden mit mehr als 2500 bis zu 35000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu vier Wahlkreise eingeteilt werden.
Die Vertretung hat nach § 21 Abs. 1 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise zu beschließen, sobald der Wahltag feststeht.
Da das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) nicht unüberschaubar groß ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahlgebiet in nur einen Wahlkreis einzuteilen. Zu den Wahlen der Stadtverordnetenversammlungen in den Jahren 1998 und 2003 war das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) ebenfalls in nur einen Wahlkreis eingeteilt. |
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