Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0029/2008(NEU)  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
SVV/0029/2008
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.01.2009 
1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2009 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2009 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   
Anlagen:
Satzung Realsteuer Hebesätze

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

 

Die Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B wurde mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2008 unter dem Punkt IV 1 a) als geplante Konsolidierungsmaßnahme bestätigt. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer B soll im Haushaltsjahr 2009 um 5 v.H. angehoben werden. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer A und der Gewerbesteuerhebesatz bleiben unberührt.

 

  1. In der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.08 wurde die Beschlussvorlage SVV/0029/2008 zur Erhöhung der Grundsteuer B mehrheitlich abgelehnt. Diese Entscheidung wurde vom Bürgermeister auf der Grundlage des § 55 Kommunalverfassung beanstandet. Danach muss nach § 55 (1) Satz 4 die Gemeindevertretung in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut entscheiden. Die Begründung zur Beanstandung entnehmen Sie bitte dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 17.12.08.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B ist im Jahr 2009 mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.000,- € zu rechnen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Realsteuer Hebesätze (72 KB)