Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht der Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt. Die Absicht der Teileinziehung ist drei Monate vor Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes öffentlich bekannt zu machen (§ 8 Abs. 3 BbgStrG).
1. Der gesamte “innere Platz” wird Fußgängerbereich.
2. Die östlich verlaufende Fahrgasse (Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) wird für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ausgenommen Kraftomnibusse, gesperrt.
3. Die Aufenthaltsfläche mit dem “Platanendach” östlich der Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und Mühlenstraße wird Grünfläche. Erläuterungen:
Auf der Grundlage der im Verlauf der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 17.06.2009 zum Tagesordnungspunkt 7, Beschlussvorlage SVV/0115/2009, geführten Diskussion wurde die Vorlage durch die Verwaltung nochmals geprüft und, bezogen auf die Schaffung der Umfahrung des Marktplatzes, überarbeitet.
Hierzu wurden die seit Beginn der Überplanung des Bereiches um die Stadtkirche St. Nikolai durchgeführten Beratungen mit Trägern öffentlicher Belange sowie die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung nochmals zusammengestellt und hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umfahrung des Marktplatzes geprüft.
Die am 17.06.2009 im Haupt- und Wirtschaftsausschuss beratende Vorlage zur Absicht der Teileinziehung wird nach Prüfung der Sachlage mit Ergänzung der Umfahrungsmöglichkeit für Fahrzeuge um die Stadtkirche geändert eingebracht. Ziel der Umgestaltung des Marktplatzes, damit zusammenhängend die Änderung der Verkehrsführung, ist die Erhöhung der innerstädtischen Erlebnisqualität.
In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, folgende Flächen für den Verkehr teileinzuziehen:
Teilfläche des Flurstückes 602, Flur 18, Gemarkung Forst, auf einer Breite von ca. 60 m und einer Länge von ca. 84 m das Flurstück 576, Flur 18, Gemarkung Forst Teilfläche des Flurstückes 605, Flur 18, Gemarkung Forst, auf einer Länge von ca. 40 m und einer Breite von ca. 5,50 m.
Die Absicht der Teileinziehung vorgenannter Teil-/Flächen wird auf Kosten der Stadt Forst (Lausitz) in Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 1 öffentlich bekannt gegeben, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Eingabefrist beträgt 3 Monate ab der öffentlichen Bekanntgabe.
Die Anwendung des § 8 (3) BbgStrG basiert auf der am 27.08.2007 durch den Bau- und Umweltausschuss bestätigten Entwurfsplanung der Neugestaltung des Marktplatzes (SVV/0986/2007) mit Berücksichtigung der begründeten Einwände im Verlauf der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 17.06.2009. Aus der Umgestaltung des Marktplatzes resultiert eine neue Verkehrsführung mit Änderung der verkehrsrechtlichen Situation.
Die Umsetzung der verkehrsregelnden Maßnahmen, Sperrung der Straße Am Markt, zwischen der Amtstraße und der Mühlenstraße, für den Verkehr, entspricht den Beschlüssen zum kommunalen Verkehrsentwicklungsplan (Beschluss SVV/0750/2002 vom 16.12.2002). Die beabsichtigten verkehrsregelnden Maßnahmen entlasten den Bereich vor der Kirche vom Durchgangsverkehr. Es wird davon ausgegangen, dass der Durchgangsverkehr über den “kleinen” innerstädtischen Hauptstraßenring (Straße Am Haag, Rüdigerstraße, Elisabethstraße, Kirchstraße) abgewickelt und geführt wird.
Es erfolgt die Anbindung der “inneren Marktplatzfläche” an die bereits bestehende Fußgängerzone (gemeindliches Einvernehmen entsprechend der Beschlüsse zur Teileinziehung Beschlussvorlagen SVV/1049/2004 und SVV/0511/2005). Die Zufahrten zu den Parkmöglichkeiten im Bereich der “Zone 30” werden aufrechterhalten. Vom Fahrverbot ausgenommen wird der Fahrradverkehr.
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße dürfen Taxen in den Fußgängerbereich aus Richtung Norden einfahren.
Die Belieferung der im bestehenden Fußgängerbereich Am Markt / Cottbuser Straße / Promenade ansässigen Geschäfte erfolgt weiterhin werktags in der Zeit von 06.00 bis 12.00 Uhr aus Richtung Norden über die Lindenstraße oder die Mühlenstraße. Somit wird das vorhandene Verkehrszeichen von der Einmündung Cottbuser Straße lediglich in Höhe Lindenstraße / Einmündung Mühlenstraße umgesetzt.
Das Befahren der Fußgängerzone und das Parken in der Fußgängerzone mit gekennzeichneten Kraftfahrzeugen von mobilitätseingeschränkten Personen zum Zweck der Durchführung ihrer Einkäufe, Behördengänge, Arzt- und Friseurbesuche usw. richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung, d. h. eine Nutzung während der ausgewiesenen Lieferzeiten ist uneingeschränkt möglich.
Die Nutzung des Fußgängerbereiches um die St. Nikolai-Kirche im Rahmen der wöchentlichen Markttage von Kirchenveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen stellt Sondermaßnahmen dar und ist im Einzelfall gesondert festzusetzen.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse soll die Umfahrung der Fußgängerzone über die geplante Verbindungsstraße, zwischen Straße Am Markt und Mühlenstraße, ermöglicht werden. Grundanliegen ist die Vermeidung von Parksuchverkehr im unmittelbaren Bereich der Innenstadt sowie die gezielte Führung von Besuchern und Gästen.
Nicht umfahren werden soll der Marktplatz durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Aufrechterhaltung der Umfahrung auch für größere Fahrzeuge beeinträchtigt das Gesamterscheinungsbild. Der “schwere” Durchgangsverkehr wird aus der Innenstadt herausgenommen und über den innerstädtischen Hauptstraßenring (Straße Am Haag, Rüdigerstraße, Elisabethstraße, Kirchstraße) geführt. Der Lieferverkehr für die Geschäfte in der Cottbuser Straße und Promenade fährt aus Richtung Norden in die Fußgängerzone.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist die Umfahrung des Marktplatzes über die Verbindungsstraße zwischen Straße Am Markt und Mühlenstraße mit der Neißeverkehr GmbH abgestimmt.
Der zukünftige Aufenthaltsbereich unter den Platanen gehört zur vormaligen Verkehrsfläche des Busplatzes. Zukünftig ist diese Fläche nur noch fußläufig zu benutzen. Sämtliche sonstigen Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Anlagen:
Übersichtsplan zur neuen Verkehrsführung |
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