Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: Von der westlichen Grenze der Döberner Straße
Im Südosten und Osten: Von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112
Im Norden: Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst
Im Nordosten: Durch die nordöstliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 297, 298 und 299, Flur 37, Gemarkung Forst Erläuterungen:
Innerhalb des Gebietes des Altbebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1, wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielrichtung zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden.
Die Fläche, welche nunmehr als Gewerbegebiet deklariert werden soll, ist in südlicher als auch in nördlicher Richtung von Gewerbegebietsflächen umgeben. Durch diese Umwidmung ist eine wesentlich höhere Chance auf Vermarktung gegeben.
Anlagen:
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