Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung der Heinsiusstraße, im Abschnitt Mauerstraße und Rüdigerstraße, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8 Abs. 3, wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1, 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Heinsiusstraße ist eine Gemeindestraße und als Anliegerstraße klassifiziert. Im Liegenschaftskataster der Stadt Forst (Lausitz) wird die Heinsiusstraße mit dem Flurstück 116/1 der Flur 24 der Gemarkung Forst geführt. Eigentümer des Flurstückes ist die Stadt Forst (Lausitz).
Die Heinsiusstraße mit einer Straßenlänge von ca. 316 m und einer mittleren Breite von ca. 14 m verläuft zwischen der Mauerstraße und der Wehrinselstraße. Die Straße verfügt über keine Befestigung.
Zwischen der Rüdigerstraße und der Wehrinselstraße wird die Heinsiusstraße im Jahr 2011 auf einer Länge von ca. 246 m erstmals hergestellt. Die Ausführungsplanung wurde durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss in der Sitzung am 16.06.2010, Vorlage SVV/0367/2010, bestätigt. Der Ausführungsplanung vorausgegangen war der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2010, Vorlage SVV/0302/2010, zur Abschnittsbildung Straßenbau Heinsiusstraße, von Wehrinselstraße bis Rüdigerstraße.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur erstmaligen Herstellung der Heinsiusstraße auf der gesamten Straßenlänge von ca. 316 m, in diesem Zusammenhang Erörterung des allgemeines Zieles, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und des Wohnumfeldes in nicht ausgebauten Straßen zu erreichen, wurde herausgearbeitet, dass im Abschnitt Heinsiusstraße, zwischen der Mauerstraße und der Rüdigerstraße, lediglich die auf der südlichen Seite befindlichen Garagen erschlossen werden. Die nördlich anliegenden Wohngrundstücke haben von der Heinsiusstraße im betreffenden Abschnitt keine Zufahrten und Zugänge und sind von der Mauerstraße bzw. von der Rüdigerstraße erschlossen. Der betreffende Straßenabschnitt verfügt über keine öffentliche Kanalisation.
Die Anordnung der Garagentore unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie zeigt darüber hinaus deutlich die Besonderheit des Straßenabschnittes, die alleinig in der Zufahrtsfunktion besteht (siehe Anlage 3). Ein Nutzen für die Allgemeinheit besteht nicht.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Bereich zwischen der Mauerstraße und der Rüdigerstraße vorrangig als Garagenzufahrt in Anspruch genommen wird, erfolgt im Hinblick auf die Senkung des Gemeindeanteils an den umlagefähigen Kosten die erstmalige Herstellung der Heinsiusstraße, zwischen der Mauerstraße und der Rüdigerstraße, nicht.
Die Heinsiusstraße, zwischen der Mauerstraße und der Rüdigerstraße, hat innerhalb der Straßennetzhierarchie der Stadt Forst (Lausitz) keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr. Verkehrsorganisatorisch stellt der Straßenabschnitt lediglich die Zufahrt für die anliegenden Garagen dar.
Der einzuziehende Straßenabschnitt ist ca. 66 m lang, hat eine öffentliche Breite von ca. 14 m und stellt eine Teilfläche des Flurstückes 116/1 der Flur 24 der Gemarkung Forst dar.
Die Einziehung der Heinsiusstraße, im Abschnitt Mauerstraße bis Rüdigerstraße, erfordert die Allgemeinverfügung gemäß § 8 BbgStrG und ist auf Kosten der Stadt Forst (Lausitz) in Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 3 öffentlich bekannt zu geben.
In Bezug auf § 8 Abs. 3 BbgStrG wird von der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht der Einziehung der Heinsiusstraße, im Abschnitt Mauerstraße bis Rüdigerstraße abgesehen.
Mit der Einziehung der Heinsiusstraße, im Abschnitt Mauerstraße bis Rüdigerstraße, entfällt die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Winterdienst. Darüber hinaus ist die Vorfinanzierungsfunktion der Abschnittsbildung des Gesamtbauvorhabens nicht mehr gegeben, es fallen keine weiteren Aufwendungen für den Straßenbau an. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Lageplan
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