Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0431/2010  

 
 
Betreff: Änderung der Hoheitszeichen der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtwappen, Stadtflagge und Dienstsiegel)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klußmann, Dr. Jan
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
01.11.2010 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SVV2010-11-26_BV-Entwurf_Stadtwappen_Anlagen_1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Pkt. 1.) Stadtwappen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Stadtwappen in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Reinzeichnung (Redesign) zu ändern. Die Reinzeichnung ist als Anlage Nr. 1 – 3 Teil dieser Beschlussvorlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung des Wappens gem. § 1 Abs. 2 Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) eine förmliche Begutachtung des Redesigns des Stadtwappens durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – seine Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Min. Inn. BB) zu beantragen.

 

Pkt. 2.) Stadtflagge

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtflagge auf Basis des von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Banner-Entwurfs zu ändern. Der Entwurf ist als Anlage Nr. 5 Teil dieser Beschlussvorlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dieser Änderung der Flagge gem. § 3 Abs. 2 KommHzV die förmliche Begutachtung der Flaggen-Reinzeichnung durch das BLHA und – bei einer Ablehnung durch das BLHA – ihre Genehmigung durch das Min. Inn. BB zu beantragen.

Pkt. 3.) Dienstsiegel

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung dazu auf, nach Befürwortung der Wappenänderung durch das BLHA oder deren Genehmigung durch das Min. Inn. BB die Genehmigung zur Änderung der Dienstsiegel in Form der von Uwe Reipert – Grafik und Heraldik (Großgottern/Thür.) vorgelegten Siegelzeichnung beim Min. Inn. BB gem. § 4 Abs. 2 KommHzV zu beantragen. Die Siegelzeichnung ist als Anlage Nr. 4 Teil dieser Beschlussvorlage.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

 

Anlass und rechtliche Grundlagen

Die Stadtverordneten hatten die Verwaltung in ihrer Versammlung am 4. Juli 2008 beauftragt, Verhandlungen mit den Landesbehörden zur Wiedereinführung des Vollwappens als Stadtwappen aufzunehmen und ggf. auch ein Klageverfahren einzuleiten (Beschlussvorlage Nr. SVV/1131/2008).

 

Die Verwaltung hat die entsprechenden Schritte nach der zwischenzeitlich erfolgten Novellierung der VO über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) vom 13. Februar 2009 eingeleitet. Diese Novellierung hat die Genehmigungspflicht für Kommunalwappen zugunsten einer reinen Anzeigepflicht zwar grundsätzlich aufgehoben, neue oder geänderte Wappen müssen aber in jedem Fall nach erfolgter Beschlussfassung der Gemeindevertretung weiterhin dem BLHA zur Begutachtung vorgelegt werden. Im Falle einer Nicht-Befürwortung durch das BLHA besteht die Genehmigungspflicht durch das Innenministerium weiterhin (§ 1 Abs. 2 KommHzV).

 

Für die Stadtflagge gilt ein entsprechendes Verfahren (§ 3 Abs. 2 KommHzV).

 

Änderungen von kommunalen Dienstsiegeln bedürfen der Genehmigung durch das Min. Inn. BB (§ 4 Abs. 2 KommHzV). Die Stadt Forst (Lausitz) führt Dienstsiegel im Durchmesser von 20 und 35 mm (gem. § 4 Abs. 5 Satz 2 KommHzV). Am 5. Oktober 2010 erließ das Min. Inn. BB außerdem eine Verordnung zur Änderung der KommHzV, mit der zusätzlich eine dritte Siegelvariante mit einem Durchmesser von 13 mm eingeführt wurde (GVBl. II, Nr. 66/2010).

 

Seit Herbst 2005 führt die Stadt Forst (Lausitz) ein anerkanntes Wappen in Form eines einfachen Wappenschildes. Entsprechend der KommHzV ist eine Vollwappen-Variante als Wappen-Änderung zu betrachten, die der Begutachtung durch das BLHA und – bei negativem Gutachten – der Genehmigung durch das Minn. Inn. BB bedarf. Dieser Weg wird mit der Beschlussvorlage beschritten. Bei Ablehnung auch durch das Min. Inn. BB bliebe der Klageweg vorbehalten.

 

 

Bisherige Maßnahmen

Um eine fachlich und gestalterisch akzeptable Reinzeichnung des Stadtwappens zu erlangen – letztere fehlte bislang für das Vollwappen –, war die Hinzuziehung eines versierten Grafikers erforderlich. Mit der Umsetzung wurde der Grafiker und Heraldiker Uwe Reipert (Großgottern/Thür.) beauftragt, der bereits zahlreiche Kommunalwappen in Brandenburg entworfen oder überarbeitet hat.

 

Ein Erstentwurf von Herrn Reipert wurde dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 18. November 2009 vorgestellt und dem BLHA vorab in einer informellen Voranfrage zugeleitet. Das BLHA hatte sich zu diesem Entwurf am 23. Dezember 2009 ablehnend geäußert. Darauf wurde der Entwurf von Herrn Reipert in intensiver Absprache mit der Verwaltung noch einmal optimiert und die Reinzeichnung im September 2010 vorgelegt.

 

 

Grafisch-Heraldische Gestaltung der städtischen Hoheitszeichen

Grafisch wurde das Wappen hinsichtlich Linienführung und Ausführung der einzelnen Wappenelemente optimiert. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Helmdecken.

 

Heraldisch stellt die Reinzeichnung einen Kompromiss zwischen dem Wunsch von Kommune und Bürgern um den Erhalt des Vollwappens und den modernen Anforderungen an Kommunalwappen dar.

In Absprache mit Herrn Reipert strebt die Stadt Forst (Lausitz) die Wiederherstellung des Vollwappens in Form eines Wappenzitats an, d. h.: Um das redesignte Vollwappen wird ein Wappenschild gelegt. Die einheitliche Erscheinungsform moderner Kommunalwappen als halbrunde Wappenschilde wird damit gewahrt.

Eine einfache Wiederherstellung des alten Vollwappens ist nach Ansicht von Herrn Reipert nicht genehmigungsfähig, da sie dem grundlegenden Kriterium der Heraldik, der Unterscheidbarkeit von Wappen, widerspricht: Oberwappen, d. h. Helm und Helmzier, gelten als typische Merkmale von Familienwappen, ein Stadtwappen mit solchem Oberwappen ist als kommunales Wappen nicht eindeutig identifizierbar.

 

Die Reinzeichnung beschränkt sich in der Farbgebung ausschließlich auf die Stadtfarben rot und gelb (gold). Dies ist erforderlich, um einen heraldischen Farbkonflikt auszuschließen. Die Heraldik kennt als “Farben” nur die Metalle Gold (Aliasfarbe: Gelb) und Silber (Aliasfarbe: Weiß) sowie die vier – heraldischen – Farben Rot, Grün, Blau und Schwarz. Farbe darf nicht an Farbe, Metall nicht an Metall stoßen. Dieses wäre bei Beibehaltung des Erstentwurfs mit weißem (silbernen) Rahmenschild jedoch nicht zu vermeiden gewesen. Daher wurde der rote Rahmenschild als Gesamteinfassung des Wappens gewählt. Die Wiederholung der Hirschstange als Helmzier wurde entsprechend in gelb (gold) gehalten. Zur Optimierung des Gesamtbildes wurde auch der Helm nun in gelb (gold) gehalten.

Mit dieser Verfremdung der ursprünglichen Vorlage des Vollwappens wird der Zitatcharakter des zu ändernden Wappens noch einmal deutlich unterstrichen. Für die s/w-Strichzeichnung, die die Hauptanwendungsform des Wappens sein wird, sind die farblichen Aspekte unerheblich, das Vollwappen wird dagegen gut erkennbar sein.

 

Auf Basis der Reinzeichnung lässt sich das zu ändernde Wappen auch problemlos auf der Stadtflagge abbilden, wie der Entwurf von Herrn Reipert zeigt. Eine Änderung von Wappen und Flagge wird daher gleichzeitig vorgenommen.

 

Durch die optimierte grafische Ausführung ist das Vollwappen als Bildzitat auch in der Siegelzeichnung gut erkennbar.

 

Die Reinzeichnung zeigt die Hirschstange nun mit 5 Enden, während die 1924-2005 geführte Wappenform 4 Enden besaß. Die neue Endenzahl entspricht der Darstellung der Hirschstange in den meisten überlieferten Familienwappen der Bi(e)berstein und stellt einen historischen Bezug zu den übrigen Stadtwappen her, die Elemente des Bi(e)bersteinwappens übernommen haben (Bad Muskau, Beeskow, Döbern, Trzebiel (Triebel), Zary (Sorau), Frydlant (Friedland i. Böhmen); ebenso im Wappen des Landkreises Oder-Spree).

 

 

Vergleich der Reinzeichnung mit der Argumentation des BLHA

Das BLHA hatte den Reipert´schen Erstentwurf zum einen aus praktischen Gründen abgelehnt, da ein Vollwappen in Dienstsiegeln nicht gut zu erkennen sei. Dieser Einwand soll mit der optimierten grafischen Gestaltung ausgeräumt werden. Auch andere, anerkannte Kommunalwappen weisen vielfach eine reichhaltige Binnenzeichnung auf. Im Falle von Brandenburg/Havel ist sogar auf die halbrunde Schildform verzichtet worden. Im Falle von Luckenwalde ist – wie in der hier gewählten Lösung – ein altes städtisches Vollwappen neu in einen Wappenschild eingefasst worden.

 

Das BLHA sah es in seiner Vorab-Stellungnahme vom 23. Dezember 2009 außerdem als problematisch an, ein Vollwappen als Zitat in einen umrahmenden Wappenschild zu setzen. Zitate sollten nur bei neuen Wappen erfolgen. Hiergegen lässt sich einwenden, das auch das gegenwärtig noch geführte Stadtwappen in Form eines einfachen Wappenschilds nur ein Zitat des Bi(e)bersteinischen Familienwappens darstellt. Demgegenüber ist die neue Reinzeichnung deutlicher als Zitat erkennbar, zumal – wie oben ausgeführt – durch seine Farbgebung.

 

 

Inhaltliche Gründe für die Wappenänderung

Die inhaltlichen Gründe für die Wappenänderung wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach erörtert und in verschiedenen Veröffentlichungen ausgeführt. Die wesentlichen Gesichtspunkte dafür sind:

  • Das alte Vollwappen ist historisch verbürgt, es ist identitätsstiftend für die Stadt Forst (Lausitz) und verweist auf die jahrhundertealte Stadtgeschichte.
  • Seine Wiederherstellung bzw. Wiederaufnahme in ein zu änderndes Stadtwappen entspricht dem Wunsch von Bürgern und städtischen Gremien.
  • Mit dem Redesign wird das Forster Stadtwappen eindeutig von dem derzeit ganz ähnlich gestalteten Wappen von Trzebiel (Triebel) unterscheidbar.
  • Eine Verwechslung mit einem heutigen Familienwappen dürfte ausgeschlossen sein: Die Familie Bi(e)berstein starb 1667 aus, bei der Beerdigung ihres letzten Vertreters, Ferdinand v. Biberstein, im Februar 1668 wurde sein Wappen symbolisch zerstört und die Überreste ihm in sein Grab nachgeworfen (Schneider, Chronik Forst (1846), S. 143). Daher ist davon auszugehen, dass es heute keine Privatperson mehr gibt, die Träger dieses Wappens ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Maßnahme wird einmalige Folgekosten nach sich ziehen, und zwar für:

 

  • Neubeschaffung Siegelstempel
  • Neubeschaffung Stadtflagge
  • Änderung der Wappen-Abbildungen auf Beschriftungen in den städtischen Dienstgebäuden.
  •  

Die Kosten für diese Beschaffungen werden sich auf etwa insgesamt 1.000 € Brutto belaufen (entsprechend der Kosten nach Änderung des Stadtwappens 2005/2006).

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm. über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SVV2010-11-26_BV-Entwurf_Stadtwappen_Anlagen_1 (996 KB)