Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Landrat vorzuschlagen, die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” zu beauftragen.
Der Werkleiter des Eigenbetriebes wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten. Erläuterungen:
Die neue Eigenbetriebsverordnung (EigV) vom 26. März 2009 ( GVBl. II S. 150) regelt im Abschnitt 3 i.V. mit § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben.
Demnach erfolgt entsprechend § 29 der EigV die jährliche Bestellung eines Abschlussprüfers unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechtes der Gemeinde gemäß § 106 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Deshalb ist der hauptamtliche Bürgermeister zu ermächtigen, dem Landrat als zuständige Prüfungsbehörde zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen.
Seit der Gründung des Eigenbetriebes “ Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” wurde Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt, die sie bisher mit hoher Fachkompetenz und ohne Beanstandungen durchgeführt hat.
Das Unternehmen ist auf Grund der langjährigen Erfahrungen und der vorhandenen Kenntnissen über die betrieblichen und abrechnungstechnischen Prozesse des Eigenbetriebes in der Lage, die Prüfung zu günstigen Konditionen durchzuführen.
Das Kostenangebot für den erforderlichen Leistungsumfang beträgt wie im Vorjahr 11.000,00 Euro zuzüglich Auslagen (Reisekosten) und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Der Vorschlag des Werkleiters lautet, die Beauftragung zur Jahresabschlussprüfung 2010 des Eigenbetriebes “ Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” an die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH zu vergeben. |
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