Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0447/2010  

 
 
Betreff: 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Textbebauungsplanes "Einzelhandel - Forster Stadtzentrum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
04.11.2010 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2010 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2010 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BPL_Einzelhandel_Anlage1a
BPL_Einzelhandel_Anlage1b
BPL_Einzelhandel_Anlage2
BPL_Einzelhandel_Anlage3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadt­zentrum” auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

    Die Lage des aus drei Teilbereichen bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flur­stücke gemäß der in Anlage 2 enthaltenen Flurstücksliste.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des als Anlage 1 beigefügten Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” in der Fassung vom 25.10.2010, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Plan­zeichnung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes vom 25.10.2010 wird gebilligt.

 

Die Anlagen 1 – 3  sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Geltungsbereich (ca. 12,2 ha, siehe beigefügte Übersichtskarte) des aufzustellenden Text­bebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” liegt innerhalb der Förder­kulisse der Stadt Forst (Lausitz) für das Programm “Aktive Stadtzentren” (ASZ) und erfasst die bisher unbeplanten Flächen außerhalb bereits bestehender Bebauungspläne, die an den zentralen Versorgungsbereich angrenzen.

 

Der Bebauungsplan dient gemäß § 9 Abs. 2a BauGB dem Schutz (zwecks Erhaltung und Entwicklung) des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Forst (Lausitz) im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung von Forst (Lausitz). Durch diesen Bebauungsplan kann für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), also bisher unbeplante Bereiche, festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB erlaubten baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterschiedlich getroffen werden.

 

Die Inhalte dieses Bebauungsplanes sollen sich auf textliche Festsetzungen zum Schutz der Einzelhandelsstruktur des zentralen Versorgungsbereiches beschränken. Die Erstellung des Bebauungsplanes wird über das ASZ-Programm gefördert.

 

Ziel des ASZ-Programms ist die Stärkung von zentralen innerstädtischen Versorgungsbe­reichen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts entsprechend § 171 b Abs. 2 BauGB, insbesondere eines von der Gemeinde beschlossenen Einzelhan­dels- und Zentrenkonzeptes. Ein solches Konzept liegt für die Stadt Forst (Lausitz) bereits vor. Dieses Konzept ist im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Satzung

Anlage 2 – Begründung

Anlage 3 – Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BPL_Einzelhandel_Anlage1a (85 KB)    
Anlage 2 2 BPL_Einzelhandel_Anlage1b (2992 KB)    
Anlage 3 3 BPL_Einzelhandel_Anlage2 (133 KB)    
Anlage 4 4 BPL_Einzelhandel_Anlage3 (230 KB)