Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Der Geltungsbereich (ca. 12,2 ha, siehe beigefügte Übersichtskarte) des aufzustellenden Textbebauungsplanes “Einzelhandel – Forster Stadtzentrum” liegt innerhalb der Förderkulisse der Stadt Forst (Lausitz) für das Programm “Aktive Stadtzentren” (ASZ) und erfasst die bisher unbeplanten Flächen außerhalb bereits bestehender Bebauungspläne, die an den zentralen Versorgungsbereich angrenzen.
Der Bebauungsplan dient gemäß § 9 Abs. 2a BauGB dem Schutz (zwecks Erhaltung und Entwicklung) des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Forst (Lausitz) im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung von Forst (Lausitz). Durch diesen Bebauungsplan kann für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), also bisher unbeplante Bereiche, festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB erlaubten baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterschiedlich getroffen werden.
Die Inhalte dieses Bebauungsplanes sollen sich auf textliche Festsetzungen zum Schutz der Einzelhandelsstruktur des zentralen Versorgungsbereiches beschränken. Die Erstellung des Bebauungsplanes wird über das ASZ-Programm gefördert.
Ziel des ASZ-Programms ist die Stärkung von zentralen innerstädtischen Versorgungsbereichen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts entsprechend § 171 b Abs. 2 BauGB, insbesondere eines von der Gemeinde beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Ein solches Konzept liegt für die Stadt Forst (Lausitz) bereits vor. Dieses Konzept ist im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan. Anlagen:
Anlage 1 – Satzung Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Übersichtskarte
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