Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0467/2010  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Widmung Elsterstraße, von Sperlingsgasse bis Storchenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-LakanwalBezüglich:
SVV/0206/2009 (neu)
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
06.01.2011 
23. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.01.2011 
18. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
allgemeinverfügung elsterstraße
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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung der Elsterstraße, von Sperlingsgasse bis Storchenweg, Gemarkung Forst, Flur 43, Teilfläche des Flurstückes 923, gemäß Anlage 2.

 

Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 13. April 2010, wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Das Bauvorhaben Elsterstraße wurde im September 2009 fertiggestellt. Die Stadt Forst (Lausitz) ist Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffent­lichen Straße.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Allgemeinverfügung

Anlage 2 – Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 allgemeinverfügung elsterstraße (53 KB)    
Anlage 2 2 scan074432_1 (1241 KB)