Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung der Elsterstraße, von Sperlingsgasse bis Storchenweg, Gemarkung Forst, Flur 43, Teilfläche des Flurstückes 923, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 13. April 2010, wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Das Bauvorhaben Elsterstraße wurde im September 2009 fertiggestellt. Die Stadt Forst (Lausitz) ist Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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