Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsänderungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) in Bezug auf die Neuaufnahme einer Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot besteht.
Erläuterungen:
Bei der Fläche, die nunmehr als Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 BauGB ausgewiesen werden soll, handelt es sich um das Grundstück eines ehemaligen Friedhofes, auf welchem seit über 50 Jahren keine Bestattungen mehr vorgenommen wurden und auf welchem seit über 30 Jahren keine Grabstellen mehr vorhanden sind. Nach Brandenburgischem Bestattungsgesetz – BbgBestG vom 07. November 2001, § 32 - ist nach Erdbestattungen eine mindestens 20-jährige Ruhezeit, nach der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) eine 30-jährige Ruhezeit für Erdbestattungen und eine 20-jährige Ruhezeit für Urnenbestattungen einzuhalten, bevor eine anderweitige Nutzung in Frage kommt. Rechts und links des mittlerweile privatisierten Grundstückes befindet sich kompakte Bebauung, sodass faktisch ein Baulückencharakter gegeben ist (Breite des Grundstückes: 63 m). Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil wird durch einzelne unbebaute Grundstücke – Baulücken – nicht unterbrochen. Es handelt sich bei Baulücken um unbebaute Grundstücke innerhalb eines Bebauungszusammenhanges, die nach der Verkehrsanschauung Bauland sind und bei denen die umgebenden Grundstücke einen derartig prägenden Einfluss auf die Art und Weise der Bebauung ausüben, dass dadurch die städtebauliche Ordnung gewährleistet wird. Daraus folgt, dass eine Baulücke dann nicht mehr gegeben ist, wenn die Fläche so groß ist, dass sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt wird.
Der Erwerber, ein im unmittelbaren Umfeld befindlicher Bäckereibetrieb, möchte auf dem in seinem Eigentum befindlichen Grundstück Carports und Stellplätze errichten und die Freifläche gestalten.
Der noch auf dem Grundstück befindliche Großbaumbestand soll hierbei nicht angetastet werden. Ein Teil des früheren Baumbestandes musste aufgrund Schäden nach Zustimmung durch den Fachbereich Bauen der Stadt Forst (Lausitz) entfernt werden.
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 6, Flur 32, Gemarkung Forst.
Da die Korrekturen lediglich im Klarstellungsbereich erfolgen, ist eine erneute Offenlegung nicht erforderlich. Ausreichend ist hierbei ein Satzungsänderungsbeschluss ohne rechtaufsichtliche Prüfung. Die Rechtskraft wird hierbei mit sofortiger anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt herbeigeführt.
Anlagen:
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