Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2 – Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung – gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen: Seit Mai 1995 besteht mit der Firma Druckerei & Verlag Forst GmbH, Gymnasialstraße 17 in 03149 Forst (Lausitz) ein Vertrag zur Herstellung und dem Vertrieb des Amtsblattes der Stadt Forst (Lausitz). Es gab Empfehlungen seitens des Rechnungsprüfungsamtes, den Vertrag mit der Firma Druckerei & Verlag Forst GmbH einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dies erschien auch im Hinblick auf die Haushaltssituation der Stadt Forst (Lausitz) als geboten. Der Vertrag mit der Firma Druckerei & Verlag Forst GmbH wurde daher zum 31.12.2011 gekündigt. Am 11.11.2011 wurden 5 Firmen aufgefordert, im Wege der freihändigen Vergabe gemäß VOL/A Angebote abzugeben. Den Zuschlag erhielt der Verlag LINUS & WITTICH, An den Steinenden 10 in 04916 Herzberg. Ab der 2. Auflage 2012 des Amtsblattes der Stadt Forst (Lausitz) enthält demnach das Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) nur noch den gesetzlich zwingend erforderlichen amtlichen Teil und wird an drei Standorten (Verwaltungsstandorte Promenade 9, Frankfurter Straße 2 und Cottbuser Straße 10) zur Selbstabholung bereit gehalten. Die Möglichkeit, das Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr flächendeckend an alle Haushalte der Stadt Forst (Lausitz) zu verteilen, besteht aus kommunalrechtlicher Sicht, da es weder die Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg noch von übergeordneten Recht verlangt wird. Diese Rechtsauffassung bestätigte im Übrigen auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree Neiße. Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Forst (Lausitz) und der Tatsache, dass das Leseverhalten der Forster Bürger/Innen in Bezug auf das Amtsblatt eher verhalten ist, stellte dieses Angebot der Firma LINUS & WITTICH die wirtschaftlichste Variante dar. Die Kosteneinsparung gegenüber dem Ist vom Jahr 2010 beläuft sich auf 8.734,46 € bzw. dem Ist vom Jahr 2011 auf 12.372,80 € (ohne Berücksichtigung der einmalig entstehenden Mehrkosten für die Verteilung an alle Haushalte im Januar 2012). Zudem sichert der Verlag einen sehr kurzen Zeitraum zwischen Redaktionsschluss und Erscheindatum des Amtsblattes der Stadt Forst (Lausitz) von nur 6 Arbeitstagen zu, was eine erhebliche Arbeitserleichterung und damit Einsparung erforderlicher Arbeitszeit darstellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen die amtlichen drei Verwaltungsstandorte, in denen die Selbstabholung des Amtsblattes der Stadt Forst (Lausitz) durch die Bürger/Innen erfolgen kann, in der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) benannt werden. Darüber hinaus soll das Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) auch an ausgewählten Standorten wie der Bibliothek, der Schwimmhalle, dem Fremdenverkehrsverein ausgelegt werden. Da die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) erst einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt, wird zudem für die erste Auflage 2012 des Amtsblattes der Stadt Forst (Lausitz) noch eine Verteilung an alle Haushalte erforderlich.
Am 01.10.2011 wurde im Forster Ortsteil Briesnig das neue Gemeindezentrum eröffnet. Im Vorfeld beantragte der Ortsbeirat von Briesnig die Umsetzung des Bekanntmachnungskasten vom Gemeindeplatz 4, Verkaufsstelle in die Schulstraße 5, Gemeindezentrum. Der Ortsbeirat erwartet am neuen Standort eine bessere Resonanz. Eine in diesem Zusammenhang erfolgte Umfrage bei den anderen Ortsteilen ergab keine Änderungswünsche zum Standort der Bekanntmachungskästen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Änderungssynopse
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