Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0645/2011  

 
 
Betreff: Verkehrsführung Albertstraße/Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße; Quartier zwischen Berliner Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße und Sorauer Straße
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 1 b) StVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.12.2011 
33. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
18.01.2012 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, die Einbahn­straßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße aufzu­heben und die Vorfahrtsregelungen Albertstraße/Roßstraße und Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße entsprechend StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 (“rechts vor links”) dauerhaft einzuführen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Durchführung des Feldversuches im Zusammenhang mit der Erprobung neuer Verkehrs­regeln im Quartier Albertstraße/Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße erfolgte entsprechend Be­schluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 08.09.2010. Mit der Durchführung der Erprobung der neuen verkehrsregelnden Maßnahmen wurde gemäß dem Änderungsantrag des Ausschusses für Bau und Planung zur Vorlage der Verwaltung erst nach der Verkehrs­freigabe des Bauvorhabens Kreisverkehr “Am Wasserturm” begonnen. Diese Verkehrsfrei­gabe erfolgte am 27.05.2010.

 

Am 01.06.2011 wurde die bestehende Einbahnstraße in der Albertstraße, zwischen der Berliner Straße und der Bahnhofstraße, aufgehoben und für den Gegenverkehr freige­geben sowie in der Kreuzung Albertstraße/Roßstraße und in der Einmündung der Käthe-Kollwitz-Straße/Roßstraße die bestehende Vorfahrtsregelung geändert. Die Regel “rechts vor links” wurde eingeführt. Sämtliche Verkehrszeichen, außer die befristeten Halteverbote für die Straßenreinigung, wurden demontiert. Unterstützend erfolgte an der Kreuzung Albertstraße/ Roßstraße die Aufstellung der Verkehrszeichenkombination “Achtung Vorfahrt geändert”. Die Regeländerungen wurden auf der Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 16.05.2011 vorgenommen. Die Anordnung wurde entsprechend dem Antrag der Stadt Forst (Lausitz) mit der Begründung der Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhal­tens, der Verkehrsabläufe sowie der Erprobung geplanter verkehrssichernder bzw. verkehrs­regelnder Maßnahmen zeitlich befristet bis zum 31.12.2011 durch die Straßenverkehrsbe­hörde erteilt.

 

Seit Einführung der neuen Regelungen erfolgte die Beobachtung und die Erfassung des Ver­kehrsverhaltens durch die Verwaltung. Unterstützt wurde die Verwaltung hierbei durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße.

 

Folgende Punkte wurden in die Erfassung einbezogen:

 

-           Entwicklung der Verkehrsströme

-           Parkverhalten

-           Straßenreinigung

-           Unfallgeschehen

-           Akzeptanz in der Bevölkerung

 

Zur Einschätzung der Entwicklung der Verkehrsströme wurde im September 2011 eine Ver­kehrszählung sowie eine verkehrsartenbezogene Erhebung, jeweils vormittags (08.00 ibs 11.00 Uhr) und nachmittags (13.00 bis 16.00 Uhr), durchgeführt. Gleichzeitig wurde während dieser Zeit das Parkverhalten aufgenommen.

 

Fahrverkehr

 

 

Gesamt

von Berliner Straße in Richtung Bahnhofstraße

von Bahnhofstraße in Richtung

Berliner Straße

 

Fahrrad

117

82

35

Pkw

242

204

38

Lkw

12

12

0

Gesamt

371

298

73

 

Ruhender Verkehr

 

 

Berliner Straße und

Roßstraße

Roßstraße bis

Bahnhofstraße

Fahrbahnseite

Links

Rechts

Links

Rechts

08.00 Uhr

0

0

0

6

11.00 Uhr

0

1

1

8

13.00 Uhr

0

0

0

3

16.00 Uhr

1

0

1

4

 

Die Einzelergebnisse der Erhebung liegen im Fachbereich Bauen vor.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl vormittags als auch nachmittags ca. 20 % der Gesamt­verkehrsteilnehmer die Albertstraße aus Richtung Bahnhofstraße in Richtung Berliner Straße, also entgegen der gewohnten Einbahnstraße, befuhren. Das Parkverhalten hat sich im Bereich der Albertstraße kaum verändert. Gewohnheitsmäßig wird weiterhin auf der nördlichen Straßenseite geparkt.

 

In Auswertung des Feldversuches sind entsprechende Einschätzungen durch die Straßen­verkehrsbehörde, die Polizei, das Ordnungsamt der Stadt Forst (Lausitz) sowie das Betriebs­amt vorgenommen worden.

 

1.      Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde vom 11.11.2011

 

Aus Sicht der Verkehrsbehörde läuft der Verkehr flüssig, Autofahrer und Radfahrer arran­gieren sich. Es sind keine Argumente zur Wiedereinführung der Einbahnstraßenregelung bekannt. Die neue Verkehrsregelung wird befürwortet.

 

2.      Stellungnahme der Polizei vom 10.11.2011

 

Aus polizeilicher Sicht hat sich der befristete Feldversuch bewährt. Die verkehrsregelnden Maßnahmen sollen Bestand haben. Seit dem 01.06.2011 ereigneten sich zwei Verkehrs­unfälle in der Albertstraße, die jedoch beide nicht mit der beprobten Verkehrsregelung zusammenhängen. Im ersten Fall wurde ein parkender Pkw beschädigt, bei dem zweiten Unfall handelte es sich um einen Auffahrunfall.

 

3.      Stellungnahme des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit der Stadt Forst (Lausitz) vom 16.11.2011

 

Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit bestätigt, dass es keine Probleme durch das Park­verhalten im Bereich der Albertstraße gab. Die Beschilderung wird als gut und ausreichend betrachtet. Die neue Verkehrsregelung soll beibehalten werden.

 

4.      Stellungnahme des Betriebsamtes der Stadt Forst (Lausitz) vom 23.11.2011

 

Nach Auffassung des Betriebsamtes haben sich die Verkehrsteilnehmer recht schnell auf die geänderten Verkehrsregeln im Quartier eingestellt. Die Verkehrsregelungen im Quartier als unbefristete Lösung wird befürwortet. Die installierte Beschilderung zur Gewährleistung der maschinellen Straßenreinigung wird als ausreichend betrachtet. Das Parken im Quartier erfordert besondere Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren. Das Betriebsamt schätzt weiter ein, dass aufgrund der Verkehrsregeln in Anbetracht der örtlichen Verhält­nisse eine Verkehrsberuhigung eingetreten ist. Bezüglich der Ausführung des Winterdienstes wird auf ggf. situationsbedingt zu treffende besondere Regelungen (befristete Halteverbote zur Durchführung der Beräumung) verwiesen.

 

Entsprechend der vorliegenden Stellungnahmen stehen die beteiligten Behörden und Fach­bereiche der Stadt Forst (Lausitz) der neuen Verkehrsregelung positiv gegenüber. Eine unbe­fristete Einführung wird durchgängig empfohlen.

 

Hinweise und Anregungen von Anliegern wurden nicht vorgebracht.

 

Wie die Entwicklung des Gesamtverkehrsaufkommens im Bereich generell aussieht, ob eine Abnahme der Verkehrszahl stattgefunden hat, kann insofern nur geschätzt werden, da keine Anfangszahlen aus früheren Zählungen vorliegen. Zur Feststellung der vermuteten Verkehrs­abnahme sind weitere Zählungen in den nächsten zwei Jahren hilfreich.

 

Der Verkehr aus Richtung Bahnhofstraße in Richtung Berliner Straße beträgt nach Zählung ca. 20 % des Verkehrsaufkommens beider Fahrtrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig eine Modifikation dieses Anteils erfolgen wird.

 

Positiv ist die uneingeschränkte Querbarkeit des Quartiers durch Radfahrer zu werten. Ca. 30 % der Radfahrer befahren die Albertstraße entgegen der vormaligen Einbahnstraße. Auch hier wird erfahrungsgemäß eine weitere Zunahme erfolgen.

 

Es ist weiter anzunehmen, dass eine allgemeine Verkehrsberuhigung im Quartier stattgefun­den hat. Die örtlichen Verhältnisse, die Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie die nicht vorhan­dene Regulierung des allgemeinen Parkens und die Einführung der Rechts-vor-Links-Regel im Kreuzungsbereich Albertstraße/Roßstraße und in der Einmündung der Käthe-Kollwitz-Straße auf die Roßstraße erfordern ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten. Dass die Ver­kehrs­teilnehmer vorausschauend handeln, bestätigt auch die Unfalllage. Im Zeitraum seit dem 01.06.2011 sind im Zusammenhang mit den neuen Verkehrsregeln keine Unfälle im Quartier zu verzeichnen gewesen.

 

Das Parkverhalten hat sich im Großen und Ganzen nicht geändert. Hauptsächlich wird weiter auf der nördlichen Fahrbahnseite geparkt. Vereinzelt wurde während der Erhebungszeiten auch Parken auf der entgegengesetzten Fahrbahnseite beobachtet. Sich daraus ergebende Schwierigkeiten aufgrund des versetzten Parkens konnten während der Erhebungszeiten nicht beobachtet werden.

 

Schlussfolgernd ist festzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer sich zeitnah auf die veränder­ten Verkehrsregeln eingestellt haben. Eine allgemeine Akzeptanz ist festzustellen. Der Feld­versuch ist positiv verlaufen und wird nunmehr zu einer dauerhaften Verkehrsregelung führen.

 

Das nicht regulierte Parken wird aufgrund der bisher nicht eingetretenen wechselseitigen Aufstellung und damit Auswirkung auf das Fahrverhalten weiter beobachtet, damit auf Hinweise schnell reagiert werden kann. Ggf. kann hier die Markierung von Parkständen helfen bzw. die Regulierung des Parkverbotes unter Ausnutzung der bestehenden zeitlichen Beschränkung für die Straßenreinigung ohne Aufstellung weiterer Verkehrszeichen.