Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0651/2012  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes Am Haag
hier: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.01.2012 
34. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.01.2012 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
lageplan_am_haag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit der Bezeichnung Am Haag (Satzungsbeschluss vom 03.07.2009) in einem Teilbereich des alten Geltungsbereiches zu ändern. Der Planänderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Westen:

Durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 595 und 596, Flur 18, Gemarkung Forst

Im Norden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 590, Flur 18, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst und deren Verlängerung um ca. 5 m in südöstliche Richtung

Im Osten:

Durch eine Linie mit 4 – 6 m Abstand östlich der östlichen Gebäudekante des Wohnblockes Haagstraße 2 bis 8

Im Süden:

Durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Haag

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Für den Bebauungsplan “Am Haag” (B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) wurde am 03.07.2009 ein Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Inkraftsetzung erfolgte mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am

17. Juli 2009.

Für einen Teilbereich nördlich der Straße “Am Haag” soll im Einvernehmen mit dem Eigentümer der betroffenen Grundstücke, der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH, das festgesetzte Baurecht zurückgenommen werden (ein Wohnblock bereits zurückgebaut und mit einer 20-jährigen Zweckbindung versehen, ein Wohnblock soll noch abgerissen werden). Neben der Rücknahme der Baufelder sollen weitere Änderungen auf der Planzeichnung und im Bereich der textlichen Festsetzungen erfolgen.

 

Investition ist die Schaffung einer für die Allgemeinheit frei zugänglichen Grünfläche.

Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13a (2) die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Insofern wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltschutz­bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan_am_haag (104 KB)