Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Zweite Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1.
(Die Anlage 2 – Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung – neue Fassung gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses).
Erläuterungen:
Gemäß § 36 (3) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien erlaubt. In der Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2013 wurden mit Zustimmung aller anwesenden Stadtverordneten einschließlich des Bürgermeisters Probeaufnahme getätigt und den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Es besteht der Wunsch, künftig alle Stadtverordnetenversammlungen aufzunehmen. Damit nicht in jeder Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Ton- und Bildaufzeichnung gefasst werden muss, ist die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern.
Anlagen:
Anlage 1: Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Änderungssynopse zur Anpassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
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