Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den Ortsteil Klein Bademeusel eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Derzeit gibt es im Ortsteil Klein Bademeusel keine klare Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich, was im Einzelfall bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere bei Anträgen auf Baugenehmigung sowie auch bei der Ermittlung von Beiträgen erschwerend wirkt.
Entwickelt werden soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.
Die ausgewiesenen Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB werden abschließend klarstellen, welche der bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen unmittelbar – ggf. mit der erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf. Entsprechendes gilt jeweils für Änderungen einer baulichen Anlage oder Nutzungsänderungen.
Durch die Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird es ermöglicht, bislang dem Außenbereich zugehörige Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und somit dem Ortsteil Klein Bademeusel auch ein gewisses Entwicklungspotential zu ermöglichen. In der Ergänzungssatzung legt die Gemeinde für bislang unbebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese zukünftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.
Somit werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung abzusichern und Rechtssicherheit zu erlangen.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Bereich des Verwaltungsvorstandes für Stadtentwicklung und Bauen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Neißeaue ist vor Inkraftsetzung der Satzung ein Ausgliederungsantrag gem. § 28 Abs. 7 BbgNatSchG für die Grundstücksbereiche im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Forst (Lausitz) erforderlich. Hierbei erfolgt seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Entscheidung über die Notwendigkeit zur Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens bzw. die Feststellung der Vereinbarkeit der baulichen Entwicklung mit dem Schutzziel des LSG Neißeaue.
Anlagen:
Lageplan
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