Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0865/2013  

 
 
Betreff: Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Klein Bademeusel
Beschluss über die öffentiche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Klein Bademeusel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
22.08.2013 
51. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.08.2013 
36. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2013 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan KES Klein Bademeusel

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den Ortsteil Klein Bademeusel eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Derzeit gibt es im Ortsteil Klein Bademeusel keine klare Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich, was im Einzelfall bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere bei Anträgen auf Baugenehmigung sowie auch bei der Ermittlung von Beiträgen erschwerend wirkt.

 

Entwickelt werden soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

Die ausgewiesenen Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB werden abschließend klarstellen, welche der bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen unmittelbar ggf. mit der erforderlichen Baugenehmigung eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf. Entsprechendes gilt jeweils r Änderungen einer baulichen Anlage oder Nutzungsänderungen.

 

Durch die Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird es ermöglicht, bislang dem Außenbereich zugehörige Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und somit dem Ortsteil Klein Bademeusel auch ein gewisses Entwicklungspotential zu ermöglichen. In der Ergänzungssatzung legt die Gemeinde für bislang unbebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese zunftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.

 

Somit werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um eine geordnete städte­bauliche Entwicklung abzusichern und Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Bereich des Verwaltungs­vorstandes für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Neißeaue ist vor Inkraftsetzung der Satzung ein Ausgliederungsantrag gem. § 28 Abs. 7 BbgNatSchG für die Grundstücksbereiche im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Forst (Lausitz) erforderlich. Hierbei erfolgt seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Entscheidung über die Notwendigkeit zur Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens bzw. die Feststellung der Vereinbarkeit der baulichen Entwicklung mit dem Schutzziel des LSG Neißeaue.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan KES Klein Bademeusel (131 KB)