Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2013 eine überarbeitete Abwasserabgabensatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. In dieser Satzung sind die verwaltungsgerichtlichen Hinweise und die aktuellen Regelungen des KAG Bbg zu berücksichtigen. Erläuterungen:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 24.03.2011 hat die Stadt Forst (Lausitz) keine gültige Abwasserabgabensatzung. Für alle, nach diesem Zeitpunkt erstellten Kanalanschlüsse wurden keine Beiträge festgesetzt und werden auch nicht erhoben. Dies ist für die Betroffenen, wie auch für die Stadt Forst (Lausitz), ein nicht länger hinnehmbarer Zustand. Daher schlägt die CDU-Fraktion vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Abwasserabgabensatzung zu erarbeiten, in welcher die vom Verwaltungsgericht Cottbus festgestellten Bedenken behoben und den rechtlichen Gegebenheiten angepasst wird. Diese Satzung ist dann zur Beschlussfassung neu vorzulegen. |
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