Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0931/2014  

 
 
Betreff: Beschluss zur Anpassung/Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
20.02.2014 
56. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.04.2014 
41. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Vorberatung
09.05.2014 
33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
KES Briesnig, Änderungsverfahren

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig ein Änderungsverfahren einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Bei der seit dem 19.05.2000 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Briesnig hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.

 

Die Altsatzung wurde auf Grundlage einer fotogrammetrischen Karte unter Verwendung von Archivmaterial aus dem Jahr 1987 angefertigt.

 

Nunmehr ist mit der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung sowie durch Ortsbegehung eine auch im Interesse der Einwohner exaktere Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich möglich.

 

Präzisierungen/Ergänzungen sind sowohl bei den Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.

 

Dies dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen und liegt im Interesse einer rechtssicher erstellten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert. Ihnen werden die Planunterlagen übersandt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KES Briesnig, Änderungsverfahren (173 KB)