Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig ein Änderungsverfahren einzuleiten.
Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Bei der seit dem 19.05.2000 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Briesnig hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.
Die Altsatzung wurde auf Grundlage einer fotogrammetrischen Karte unter Verwendung von Archivmaterial aus dem Jahr 1987 angefertigt.
Nunmehr ist mit der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung sowie durch Ortsbegehung eine auch im Interesse der Einwohner exaktere Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich möglich.
Präzisierungen/Ergänzungen sind sowohl bei den Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.
Dies dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen und liegt im Interesse einer rechtssicher erstellten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert. Ihnen werden die Planunterlagen übersandt.
Anlagen:
Lageplan
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