Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) – Erschließungsbeitragssatzung – lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Aus Gründen der Rechtssicherheit entfallen dokumentierte Gesetzestexte in den §§ 1 – 13 der Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) – Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage sind die §§ 123 – 135 BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Zur Verbesserung und Erweiterung der Bürgerbeteiligung/-information wurden die Ausführungsbestimmungen im § 1 – Erhebung des Straßenbaubeitrages hinsichtlich der Verfahrensschritte überarbeitet und mit Punkt 6 ergänzt.
Anlagen:
Änderung der Ausführungsbestimmungen Synopse
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