Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0016/2014  

 
 
Betreff: Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsbereich Eulo
1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
28.08.2014 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.09.2014 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung eulo
satzungsbeschluss eulo
Handreck.USER.Verwaltung_20140701132251

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Ortsbereich Eulo.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.


Erläuterungen:

 

Bei der seit dem 28.02.2007 rechtskräftigen Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) für den Ortsbereich Eulo hat sich in Teil­bereichen ein Änderungsbereich ergeben.

 

Am 06.12.2013 erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Beschluss zur Anpassung/Ergänzung dieser Satzung für den Ortsbereich Eulo. Der Ände­rungsbedarf ergab sich insbesondere im Bereich des Gutshauses, der alten Brennerei, des alten Schnitterhauses, dem Gebäudebestand auf dem Grundstück Cottbuser Straße 156 sowie bei weiteren Grundstücken. Präzisierungen/Ergänzungen sind sowohl bei den Klar­stellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erfolgt.

 

Die Überarbeitung der Satzung diente der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grund­lagen für Bauentscheidungen und lag im Interesse einer geordneten städtebaulichen Ent­wicklung. Eine Offenlegung erfolgte auf der Grundlage des § 34 Abs. 6, § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 10.02.2014 bis einschließlich 14.03.2014.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 30.01.2014 in die Planung einbezogen.

 

Aufgrund der Lage des Wohngrundstückes Flurstück 150, Flur 43, Gemarkung Forst, musste ein Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung IV, Referat 44, in Potsdam gestellt werden. Die abschließende Veröffentlichung zur Inkraftsetzung dieser Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Eulo darf erst nach einer abschließenden Rückantwort des Ministeriums erfolgen.

 

Die Planungskosten betrugen 9.046,48 EUR.


Anlagen:

 

Anlage 1 Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

            Belange

Anlage 2 Satzungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 abwägung eulo (259 KB)    
Anlage 2 2 satzungsbeschluss eulo (42 KB)    
Anlage 1 3 Handreck.USER.Verwaltung_20140701132251 (305 KB)