Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0019/2014  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
28.08.2014 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
03.09.2014 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_stellplatzanl_domsd_kirchweg
satz_beschl_stellpl_domsd_kirchweg
Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“.

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch:

 

Im Norden:

Durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst
 

Im Osten:

Durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg
 

Im Süden:

Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst
 

Im Westen:

Durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwest­lichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Das Hotel Rosenstadt Forst im Domsdorfer Kirchweg besitzt auf dem eigenen Grundstück lediglich Stellplätze für Personenkraftwagen. Benötigt wurde in unmittelbarer Nähe eine Stellplatzanlage für Reisebusse. Auf der gegenüberliegenden Seite bot sich hierfür eine 1.100 Quadratmeter große Fläche an.

 

Aufgrund der zuvor gegebenen Außenbereichslage musste ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchgeführt werden. In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 15.03.2013 wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Stellplatzanlage Am Domsdorfer Kirchweg“ gefasst.

 

Weitere Verfahrensschritte:

 

  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 09.04.2013
  • Frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schriftsatz vom 22.03.2013
  • Zweite Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schriftsatz vom 29.01.2014
  • Offenlegung: 10.02.2014 bis einschließlich 14.03.2014

 

Die Anregungen der berührten Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Abwägung rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt.

 

Aufgrund der vorherigen Außenbereichslage haben die Umweltbehörden im Rahmen des Verfahrens einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) mit integrierter Potentialab­schätzung gefordert.

 

Es fielen Planungskosten in Höhe von 12.467,51 Euro an.

 

 

 

 


Anlagen:

 

 

Anlage 1

Abwägung der Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Anlage 2

Satzungsbeschluss

Anlage 3

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_stellplatzanl_domsd_kirchweg (201 KB)    
Anlage 2 2 satz_beschl_stellpl_domsd_kirchweg (43 KB)    
Anlage 3 3 Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg (66 KB)