Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird begrenzt durch:
Im Norden: Durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst Im Osten: Durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg Im Süden: Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst Im Westen: Durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Das Hotel Rosenstadt Forst im Domsdorfer Kirchweg besitzt auf dem eigenen Grundstück lediglich Stellplätze für Personenkraftwagen. Benötigt wurde in unmittelbarer Nähe eine Stellplatzanlage für Reisebusse. Auf der gegenüberliegenden Seite bot sich hierfür eine 1.100 Quadratmeter große Fläche an.
Aufgrund der zuvor gegebenen Außenbereichslage musste ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht durchgeführt werden. In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 15.03.2013 wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Stellplatzanlage Am Domsdorfer Kirchweg“ gefasst.
Weitere Verfahrensschritte:
Die Anregungen der berührten Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Abwägung rechtlich geprüft und entsprechend gewürdigt.
Aufgrund der vorherigen Außenbereichslage haben die Umweltbehörden im Rahmen des Verfahrens einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) mit integrierter Potentialabschätzung gefordert.
Es fielen Planungskosten in Höhe von 12.467,51 Euro an.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||