Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Neuaufstellung und Evaluierung Der 2009 beschlossene Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg wurde wegen eines Formfehlers vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Die Landesregierung will versuchen, ihn noch vor der Sommerpause 2015 erneut zu beschließen. Parallel wird an der nächsten Überarbeitung gearbeitet. Dazu hat die gemeinsame Landesplanungsabteilung im Februar 2015 alle Kommunen des Landes Brandenburg angeschrieben und um Hinweise zur Evaluierung des Planes gebeten. Dazu wurde an die Kommunen ein Fragebogen versendet.
Forderung: Es ist aus Sicht der Stadt Forst erforderlich, dass der Landesentwicklungsplan den Aufschluss von Braunkohletagebaugebieten über die bereits landesplanerisch festgesetzten Gebiete hinaus verbindlich ausschließt. Dies betrifft insbesondere die Tagebaufelder „Jänschwalde-Süd“ und „Forst-Hauptfeld“, da diese sich auf das Stadtgebiet erstrecken. Die Planungssicherheit der auf diesen Braunkohlefeldern befindlichen Ortschaften erfordert langfristige Klarheit über den Bestand der Orte und der sie umgebenden Landschaft. Diese kann nicht etwa durch mündliche Zusagen von Mitgliedern der Landesregierung herbeigeführt werden, sondern muss als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung ausgestaltet sein. Dann können auch eventuelle spätere bergrechtliche Genehmigungsanträge mit Verweis auf das entsprechende Ziel abgelehnt werden. Zum Schutz des überregionalen Wasserhaushaltes ist zusätzlich verbindlich festzulegen, dass die Schaffung künstlicher Wasserflächen (insbesondere Tagebauseen) auf ein Minimum reduziert werden muss. Erläuterungen:
Es gibt zahlreiche - grundsätzlich abbauwürdige - Braunkohlevorkommen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. Über die bisher in Braunkohlenplänen festgesetzten hinaus bestehen laut einer Projektstudie des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mindestens 34 weitere Kohlefelder. (Studie zur Fortschreibung der Tagebauentwicklung im Lausitzer Braunkohlenrevier, 2007, S. 12) Keines davon kann ohne Beeinträchtigung besiedelter Gebiete abgebaut werden. Viele davon sind ganz offiziell in der „Übersichtskarte zu Bergbauberechtigungen gemäß Bundesberggesetz“ im Geoportal des Landes dargestellt
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