Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtoberamtsrat Herr Jens Handreck wird zum allgemeinen Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters mit Wirkung vom 25.07.2015 berufen.
Bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters und des allgemeinen Stellvertreters des hauptamtlichen Bürgermeisters übernimmt Stadtoberamtsrätin Frau Heike Korittke die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Erläuterungen:
Gemäß § 56 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) benennt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Gemäß § 56 Abs. 3 letzter Satz BbgKVerf kann der hauptamtliche Bürgermeister weitere Stellvertreter bestimmen.
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