Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0162/2015  

 
 
Betreff: Berufung des allgemeinen Vertreters und des weiteren Vertreters des hauptamtlichen Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2015 
7. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.07.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtoberamtsrat Herr Jens Handreck wird zum allgemeinen Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters mit Wirkung vom 25.07.2015 berufen.

 

Bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters und des allgemeinen Stellvertreters des hauptamtlichen Bürgermeisters übernimmt Stadtoberamtsrätin Frau Heike Korittke die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Gemäß § 56 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) benennt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Gemäß § 56 Abs. 3 letzter Satz BbgKVerf kann der hauptamtliche Bürgermeister weitere Stellvertreter bestimmen.