Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0216/2015  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Grünen Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.11.2015 
11. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2015 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, im Ergebnis der durchgeführten Fragebogenaktion zur Grünen Mitte das Marktplatzumfeld durch stufenweise, unabhängig voneinander entwickelbare Baufensterr eine zukünftige Bebauung zu ergänzen. Weiterhin wird der Bürger­meister ermächtigt, den Geschäftsführer der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zu beauftragen, r den verbleibenden Bereich zwei neue Varianten (mit und ohne innerstädtische Wasserfläche im Kontext mit einer Bebauung) zur Gestaltung vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten für die Planungsleistungen werden im Programm Aufwertung der Städtebauförderung durch die Stadt Forst (Lausitz) finanziert.

 

Zur Vermarktung der Bauflächen des Marktplatzumfeldes wird der Bürgermeister beauftragt, gemein­sam mit dem Geschäftsführer in einer Vermarktungsstrategie zu prüfen, inwiefern durch eine Marktabfrage/Interessenbekundung Dritte (Private) bereit sind, Investitionen zu tigen bzw. in welcher Form ggf. das Wohnungsunternehmen selbst als Bauherr unter den neuen Förder­kriterien auftreten nnte. Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Verfahrens­schritte kontinuierlich informiert. Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Machbarkeitsanalyse für das Neubauprojekt Grüne Mitte inkl. Bewohnerbefragung wird von der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH finanziert.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitzuteilen, dass das beauftragte Vorhaben „Grüne Mitte“ im Teilprogramm „Aufwertung“ in modifizierter Form in einer einvernehmlich städtebau­lichen Lösung (mit Ausweisung der Baufenster) zum Tragen kommt.


Erläuterungen:

 

Mit dem Realisierungswettbewerb „Freiraumgestaltung Innenstadt Forst (Lausitz)“ wurde eine Planung in verschiedenen Teilbereichen umgesetzt, welche ausschließlich auf eine Grüne Mitte ausgerichtet ist. In den beschlossenen Umsetzungsplänen ist diese Maßnahme seit 2012 platziert und in der Umsetzung in den einzelnen Teilbereichen finanziell gesichert.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2015 wurde nochmals eine Bürgerbefragung zur Akzeptanz der Gestaltung des Bereiches um den Markt durchgeführt. Im Ergebnis der Fragebogenaktion wurde bei einer Teilnahme­quote von 6,53 % (1.259 Antworten) der Gesamtbevölkerung der Stadt Forst (Lausitz) folgendes Ergebnis erzielt:

 

64,0 %

826 Antworten

2- 3-geschossige Bebauung

19,0 %

247 Antworten

Zentrale Wasserfläche

14,0 %

176 Antworten

Attraktiver Freiraum

3,0 %

43 Antworten

Einfache Begrünung

 

Um diesem Ergebnis Rechnung zu tragen, soll entsprechend der Ausweisung des Baufensters am Südrand ebenfalls die Ausweisung durch stufenweise, unabhängig voneinander entwickelbare Baufenster des Marktplatzumfeldes für eine mögliche zukünftige Bebauung erfolgen. Dies erfordert eine Änderung der Planung unter Berücksichtigung der weiteren Realisierung einer Grünen Mitte. Dazu sollen durch das Büro SINAI zwei Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden, die dem Befragungsergebnis Rechnung tragen.

 

Das Ergebnis ist den Stadtverordneten in der Sitzung am 04.03.2016 mitzuteilen.

 

Die Fortführung des Realisierungswettbewerbes unter Anpassung der geforderten Bebauung ist dringend erforderlich, um die bereits verwendeten Städtebaufördermittel in Höhe von 550,0 TEUR nicht zurückzuzahlen und die noch zur Verfügung stehenden Mittel im Umsetzungsplan 2014 2017 ordnungsgemäß verwendet werden können.