Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“ bleibt unverändert begrenzt. Der in der 2. Änderung vorgesehene Änderungsbereich innerhalb des vorgenannten Plangebietes beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 43 der Gemarkung Forst: Flurstücke 765, 764, 763, 794, 795, 714, 713, 762, 712, 796, 797, 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 170, 198, 709, 761 (Umgrenzung des Änderungsbereiches siehe Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Grundlage der jetzigen Planung ist der Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.
Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 BauGB die verfahrensverkürzenden Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses soll eine Offenlegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Grundlagen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 23.02.2001 den Bebauungsplan “Neuansiedlung Horno” in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am 06.07.2001 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen hat sich im Jahr 2002 ein Änderungsbedarf für den Bebauungsplan ergeben. Wesentliche Ursache der erforderlichen 1. Änderung war, dass die Breite der Verkehrsflächen nachträglich erhöht wurde, um straßenbegleitende Grünflächen im öffentlichen Raum anlegen zu können. Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung wurde am 10.03.2006 mit Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung wird nun ein zweites Änderungsverfahren durchgeführt (Bauleitplanverfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB). Dabei soll ein Bereich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße geändert werden. Der Geltungsbereich der Planänderung (Änderungsbereich) ist in der Anlage dargestellt. Der Plan hat die Bezeichnung Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.
Die Festsetzungen für das übrige Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno“ in der Fassung der 1. Änderung bleiben unberührt.
Grundlage für die Planänderung ist u.a. der Wunsch des Ortsbeirates sowie des Stiftungsbeirates Horno, kurzfristig zusätzliche, erschlossene Bauflächen im Ortsteil Horno der Stadt Forst (Lausitz) bereitstellen zu können, um die eigenständige Niederlassung junger Familien (vorrangig junger Familien / Familien bzw. Angehörige aus dem Ortsteil Horno) bzw. Rückkehrer zu ermöglichen.
Ziel der städtebaulichen Planung ist es somit, den planungsrechtlichen Rahmen für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung / Erweiterung der Wohnbebauung im Ortsteil Horno zu schaffen. Die Erschließung des Änderungsbereiches soll über die Pfälzer Straße erfolgen. Die zukünftige Wohnbebauung soll sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen.
Im Rahmen der bergbaubedingten Umsiedlung und Neuansiedlung des Ortsteils Horno in der Stadt Forst (Lausitz) wurden bereits Entwicklungsmöglichkeiten/Entwicklungspotentiale für den Forster Ortsteil Horno berücksichtigt. So wurden u.a. bereits perspektivisch im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, zwei potentielle Erweiterungsflächen („Bauerwartungsland“) für den neuen Ortsteil Horno ausgewiesen, die bedarfsgerecht weiterentwickelt / aktiviert werden sollten (Inaussichtstellung der Entwicklung weiterer Bauflächen (ist u. a. auch im Rahmen von Umsiedlungsgesprächen und –verträgen erfolgt)).
Die eine für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungsland“-Fläche (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohn- und Mischbaufläche) unterhalb des Friedhofes Eulo/Horno ist nicht ohne Weiteres kurz- bzw. mittelfristig „aktivierbar“. Diese Fläche ist zum heutigen Zeitpunkt weder parzelliert noch erschlossen. Auf dieser Fläche muss noch Baurecht geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit durch die Agrargenossenschaft Forst eG bewirtschaftet (Pachtvertrag). In diesem Bereich sind weiterhin schwierige Grundwasserverhältnisse anzutreffen. Die umfangreiche bauliche Entwicklung und Erschließung dieses Bereiches ist aus heutiger Sicht mit Kenntnis der Rahmenbedingungen kurz- bzw. mittelfristig nicht zielführend.
Die zweite für diese Zwecke vorgesehene „Bauerwartungsland“ - Fläche (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), 1. Änderung, als Wohnbaufläche) befindet sich im nordwestlichen Teil der Pfälzer Straße. Diese Fläche ist kurz- bzw. mittelfristig aktivierbar und bereits weitgehend erschlossen. Diese Fläche (1,96 ha) soll kurzfristig für Wohnzwecke weiterentwickelt und vorbereitet werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) ist nicht erforderlich. Der zu ändernde Teilbereich ist im 1. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Beteiligung des Ortsbeirates und Stiftungsbeirates Horno ist erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Anlagen:
Anlage Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“ – Darstellung des Geltungsbereiches der Planänderung (Änderungsbereich)
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