Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
3 Machbarkeitsstudien zu erstellen und ein Auswahlergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 vorzulegen. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.07.2015 mit Beschluss SVV/0141/2015 die Fortführung der Grundschule Keune zum Beginn des Schuljahres 2016/17 als einzügige Grundschule beschlossen. Mit Bescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 08.02.2016 ist dies genehmigt worden. Für die Zukunft des Schulstandortes einschließlich der Turnhalle und des Hortes sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Ein Gesamtkonzept ist erforderlich, auf dessen Grundlage Machbarkeitsstudien und Kostenschätzungen erfolgen sollen.
Die Einbeziehung der Eltern, Lehrkräfte, Erzieher und Sportnutzer war Voraussetzung für die weiteren Überlegungen. Zunächst hat die Stadt Forst (Lausitz) eigene Empfehlungen als Mindestanforderungen aufgestellt, die sich an der Raumprogrammempfehlung für Grundschulen vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Stand 2003), den Musterprogrammempfehlungen zur Planung von Sporthallen im Zusammenhang mit Neu-, Ersatz-, Erweiterungs- und Sanierungsbauten vom 14.10.1994 sowie den Vorgaben des Landesjugendhilfeausschusses Brandenburg orientieren. Diese sind den Lehrkräften, Elternvertretern, dem Kita-Ausschuss/Hortbereich, den Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen und Hausmeistern auf einer Eltern-Lehrer-Konferenz vorgestellt worden. Die Beteiligten haben diese Empfehlungen weiterentwickelt sowie dann in einer Schulkonferenz und einer Kita-Beratung bestätigt. Die 10 derzeitigen Nutzer der Sporthalle sind zu einer entsprechenden Auftaktveranstaltung am 03.05.2016 eingeladen worden und haben ebenfalls zum Teil ihre Hinweise der Verwaltung vorgelegt.
Sämtliche Empfehlungen aus dem Bereich der Beteiligten sind durch die Verwaltung geprüft worden und Grundlage für die Abschlussempfehlungen:
Im Ergebnis der Bewertung sind einzelne Vorschläge nicht aufgenommen worden. Die Begründung hierfür ist jeweils den Anlagen beigefügt. Im Wesentlichen handelt es sich um Empfehlungen, die bei einer späteren detaillierten Architekturplanung nochmals hinzugezogen werden können. Den Beteiligten sind die nun vorliegenden Abschlussempfehlungen nochmals zur Kenntnis gegeben worden.
Nach Beschlussfassung dieser Vorlage soll dies Grundlage für eine Voruntersuchung zur Sicherung des Standortes Keune für eine einzügige Grundschule im Rahmen von 3 Machbarkeitsstudien sein. Dabei werden unterschiedliche konzeptionelle Herangehensweisen erwartet, die voraussichtlich bis November wieder mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Eine abschließende Entscheidung zu einer Variante der Sanierung soll dann nach gegenwärtiger Planung zur Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 vorgelegt werden. Diese bildet dann Grundlage für die künftige konkrete Planung eines später noch zu beauftragenden Architektenbüros für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller Mittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Entwicklung Raumprogramm Grundschule Keune Anlage 2 – Entwicklung Raumprogramm Sporthalle mit Freisportfläche Grundschule Keune Anlage 3 – Entwicklung Raumprogramm Hort „Pfiffikus“ am Grundschulstandort Keune
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