Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0310/2016  

 
 
Betreff: Gestaltung des Areals um die Kirche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
16.06.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2016 
12. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.07.2016 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Handreck.USER.Verwaltung_2016-06-09_11-18-00
anlage 2 exposé

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt unter Bezugnahme des Beschlusses SVV/0216/2015 vom 04.12.2015 zur Entwicklung des Areals um die Kirche:

 

  1. Das Konzept der Maßnahmen im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“ planerisch und textlich zu überarbeiten mit der Ausweisung von Baufeldern entsprechend der historischen Raumkanten an der Süd-, Ost- und Nordseite des Marktplatzes. Die verbleibenden Flächen werden als innerstädtische Grünräume an der Ostseite mit integrierter Wasserfläche festgesetzt (Anlage 1). Grundlage r die Freiräume bildet der auf dem Realisierungswettbewerb basierende Planungsvertrag.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH anzuweisen, den Planungsvertrag mit SINAI entsprechend den Festsetzungen im Sanierungskonzept anzupassen.

 

  1. Die unter Pkt. 1 festgeschriebene Neuentwicklung des Areals zur Sicherung der Städtebaufördermittel dem Landesbauamt und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorzustellen und deren Votum einzuholen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Votum informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, das INSEK in geänderter Form zur Beschlussfassung am 09.12.2016 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH aufzufordern, bis Ende 2016 die Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage des beigefügten Exposés durchzuführen und abzuschließen (Anlage 2). Initiativbewerbungen für Bebauungsvorschläge können auch außerhalb der Interessensbekundung eingereicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Ergebnis informiert.

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung des Areals um die Kirche nochmals mit Variantenuntersuchungen und einer Machbarkeitsanalyse incl. Bewohnerbefragung durchzuführen. Die Ergebnisse wurden in zwei Beratungsterminen am 10.05.2016 und 01.06.2016 vorgestellt und diskutiert, um eine Arbeitsgrundlage für die Beschlussfassung zu erhalten.

 

Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird ein Termin mit dem Landesbauamt stattfinden, um die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes auf der Basis dieses Beschlusses zu erreichen.

 

Nach Vorliegen der Gestaltungsmöglichkeiten der öffentlichen Freifläche mit integrierter Wasserfläche entsprechend den Festsetzungen im Sanierungskonzept werden diese den Stadtverordneten in einer weiteren Veranstaltung vorgestellt.

 

Die Marktabfrage/Interessensbekundung für die mögliche Bebauung durch Dritte soll bundesweit durchgeführt werden, um möglichst viele Bewerber auf diesen attraktiven Standort aufmerksam zu machen.


Anlagen:

 

Anlage 1 Szenario Neubau am Marktplatz

Anlage 2 Exposé (wird nachgereicht)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreck.USER.Verwaltung_2016-06-09_11-18-00 (311 KB)    
Anlage 2 2 anlage 2 exposé (4838 KB)