Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Mitgliedschaft für öffentliche Auftraggeber in der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und –kanälen e. V. – Güteschutz Kanalbau für die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Erläuterungen:
1985 wurde vom damals zuständigen Bundesministerium des Innern deutlich gemacht, dass der dauerhaften Dichtheit von Kanälen und Leitungen bei der Abwasserableitung erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Die Reinhaltung von Boden und Grundwasser wäre nach Möglichkeit mit technischen und organisatorischen Maßnahmen wie auch durch verbesserte Rechtsgrundlagen für den Vollzug zukünftig zu gewährleisten.
Durch den ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., jetzt DWA, wurde dieses Problem erkannt und ein Maßnahmenkatalog zur Bewältigung von erkennbaren Defiziten beim Kanalbau vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde dahingehend weiterentwickelt, so dass die für die Ausführung von betreffenden Baumaßnahmen geeigneten Betriebe festgestellt und bezeichnet werden können. Im Ergebnis wurde am 19.01.1990 durch den RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. das Anerkennungsverfahren für die Gütegemeinschaft Herstellung und Instandsetzung von Entwässerungskanälen und -leitungen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Seit 2002 führt die Gütegemeinschaft den Namen Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V. – Güteschutz Kanalbau.
Unternehmen mit Gütezeichen stellen gegenüber dem Auftraggeber sicher, dass sie die Anforderungen zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen erfüllen.
Die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) fordert schon seit vielen Jahren bei der Auftragsvergabe den Nachweis des jeweiligen Gütezeichens. Diese Vorgehensweise ist im Interesse sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag für die wirtschaftliche Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und –kanälen mit dem Ziel fairen Wettbewerbs und Einhaltung der Regeln der Technik geleistet.
Die Vorteile einer eigenen Mitgliedschaft bestehen darin:
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Satzung beläuft sich für öffentliche Auftraggeber auf 184,45 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||