Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0324/2016  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Naundorf (Fassung der 1. Änderung)
2. Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Naundorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
08.09.2016 
16. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.09.2016 
13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.09.2016 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Klarst. und Erg

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 a Wohnungsbauerleichterungsgesetz r den Ortsteil Naundorf durchzuführen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Naundorf durchzuführen.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Ausgangssatzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 a Wohnungsbauerleichterungsgesetz r den Ortsteil Naundorf trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 18.02.1994 in Kraft, die 1. Änderung dieser Satzung mit Veröffentlichung vom 19.04.1996.

 

Nunmehr soll ein Verfahren zur Aufhebung der Altsatzung in der Fassung der 1. Änderung erfolgen und gleichzeitig ein Neuverfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Naundorf eingeleitet werden.

 

Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben. Zum einen sollen die ausgewiesenen Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB überprüft werden, des Weiteren sind aufgrund der mittlerweile zur Verfügung stehenden Luftbilder Korrekturen bei den Klarstellungsflächen erforderlich.

 

Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in der Regel die Aufgabe, die planungsrecht­liche Grundlage für Bauentscheidungen zu bilden im Interesse der Verwirklichung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.

 

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich ver­bindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden bau­lichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.

 

Entsprechend legt die Gemeinde bei bislang unbebauten Bereichen fest, dass diese zukünftig als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.

 

Der Ortsvorsteher der Gemeinde Naundorf wurde vor der Einleitung des Neuverfahrens zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beteiligt.

 

 

 

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klarst. und Erg (47 KB)