Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Ausgangssatzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Naundorf trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 18.02.1994 in Kraft, die 1. Änderung dieser Satzung mit Veröffentlichung vom 19.04.1996.
Nunmehr soll ein Verfahren zur Aufhebung der Altsatzung in der Fassung der 1. Änderung erfolgen und gleichzeitig ein Neuverfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Naundorf eingeleitet werden.
Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben. Zum einen sollen die ausgewiesenen Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB überprüft werden, des Weiteren sind aufgrund der mittlerweile zur Verfügung stehenden Luftbilder Korrekturen bei den Klarstellungsflächen erforderlich.
Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in der Regel die Aufgabe, die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen zu bilden – im Interesse der Verwirklichung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.
In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar – mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.
Entsprechend legt die Gemeinde bei bislang unbebauten Bereichen fest, dass diese zukünftig als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.
Der Ortsvorsteher der Gemeinde Naundorf wurde vor der Einleitung des Neuverfahrens zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beteiligt.
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen. Anlagen:
Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||