Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0354/2016  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Hederichweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dünnebier
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
13.10.2016 
17. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
23.11.2016 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan-A3-Hederichweg
Regelquerschnitt-A3Hederichweg-Stat. 050_1
Regelquerschnitt-A3-Hederichweg-STAT_160_2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Hederichweg.

 

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Kisters GmbH aus Cottbus mit der Erarbei­tung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Hederichweg beauftragt. 

Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 14.04.2016 vorgestellt (SVV/0279/2016).

 

Am 21.06.2016 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformations­veranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sowie den nach den einschlä­gigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzu­stellen bzw. zu verbessern.

 

Ziele der Baumaßnahme sind, die unbefestigte Straße erstmalig als befestigte Verkehrsan­lage herzustellen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert.

 

Der Hederichweg verläuft von der Domsdorfer  Straße bis zur Straße Am Hirschsprung und hat eine Länge von ca. 230 m. Er ist Teil einer Tempo-30-Zone. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel ca. 9,00 m.

 

Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird bei beidsei­tiger Bebauung die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anlieger­pflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Bei allen 11 anliegenden Grundstücken haben die Grundstückseigentümer mitgewirkt.

 

Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen zur Domsdorfer Straße, zum Erikaweg und zur Straße Am Hirschsprung wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegen­fahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.

 

Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordein­fassung. Die Entwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in seitlich angeordnete 10 cm tiefe Versickerungsmulden. Zwischen Domsdorfer Straße und Erikaweg entwässert die Fahrbahn über ein Dachgefälle nach beiden Seiten. Im anschlie­ßen­den Bereich vom Erikaweg bis zur Straße Am Hirschsprung wird die Entwässerung über ein einseitiges Gefälle in südliche Richtung sichergestellt. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,75 m breites, begrüntes standfestes Bankett angelegt.

 

Die Fahrbahnbefestigung erfolgt gemäß RStO 12 in folgendem Schichtenaufbau:
 

4

cm

Asphaltdeckschicht

10

cm

Asphalttragschicht

30

cm

Schottertragschicht 0/45 aus gebrochenem Material

44

cm

Oberbaustärke

 

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf

4 cm Bettungsschicht und 28 cm Schottertragschicht 0/45. Die Entwässerung der Zufahr­ten wird über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen sichergestellt.
 

Kostenberechnung (brutto):

 

Straßenbau einschließlich Planung

114.601,78

Euro

 

Grundstückszufahrten einschl. Planung

10.361,78

Euro

 

 

 

 

 

Gesamtkosten der Baumaßnahme

124.963,56

Euro

 

 

 

Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnamen vor Beginn der Straßenbau­maß­nahme abgeschlossen sind.             

 

 

Bauzeit

 

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird im Frühjahr 2017 begonnen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100   09612060

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan und 2 Regelquerschnitte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan-A3-Hederichweg (622 KB)    
Anlage 2 2 Regelquerschnitt-A3Hederichweg-Stat. 050_1 (300 KB)    
Anlage 3 3 Regelquerschnitt-A3-Hederichweg-STAT_160_2 (214 KB)