Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0362/2016  

 
 
Betreff: Bestätigung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
21.11.2016 
18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2016 
14. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2016 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 (Anlage 2).
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 3).

 


Erläuterungen:

 

  1. Die Stadt Forst (Lausitz) hat mit der Stiftung Horno und der Heiner-Schuster-Stiftung zwei nicht rechtsfähige Stiftungen. Hierbei handelt es sich um rechtlich unselbständige Vermögensmassen, die vom Stifter an die Stadt Forst (Lausitz) zur Verwirklichung eines Stiftungszweckes übertragen worden sind.
    Um zu verdeutlichen, dass dieses Vermögen für die Stadt Forst (Lausitz) nicht frei zur Verfügung steht, wurden auf der Passivseite Sonderrücklagen für die beiden unselbstständigen Stiftungen gebildet. Der Saldo aus den zugehörigen Erträgen und Aufwendungen (Teilergebnisrechnungen 71.1.01.100, 71.1.02.100, 71.1.03.100) ist im Rahmen der Jahresabschlüsse direkt mit den Sonderrücklagen zu verrechnen, um das Jahresergebnis der Stadt Forst (Lausitz) und damit den Haushaltsausgleich nicht zu beeinflussen.
    Aus diesem Grund wurde die Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 korrigiert. Das Basis-Reinvermögen wurde um 1.811.378,75 Euro reduziert und jeweils eine Sonderrücklage für die Stiftung Horno (Sachkonto 20250000; 1.770.457,52 Euro) und die Heiner-Schuster-Stiftung (Sachkonto 20260000; 40.921,23 Euro) gebildet.

 

  1. Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.


Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 mit seinen Anlagen am 15.07.2016 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz), in Zusammenarbeit  mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH, wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Eröffnungsbilanz 2011 - vor Korrektur

Anlage 2: Eröffnungsbilanz 2011 - nach Korrektur

Anlage 3: Jahresabschluss 2011